Urteil zu Warenpreisen in Suchmaschinen
Händler muss mit Erhöhung auf Preissuchmaschine warten
Internet-Händler dürfen ihre Preise laut einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) erst dann erhöhen, wenn eine Preissuchmaschine die Änderung auch auf ihrer Seite umgesetzt hat. Der Wettbewerbssenat des BGH verurteilte einen Kaffeemaschinenhändler in dem am Freitag veröffentlichten Urteil wegen irreführender Werbung, weil er in der Suchmaschine Idealo.de noch Stunden nach der Erhöhung mit dem alten Preis auf Platz eins geführt worden war. Zwar hatte der Händler die Erhöhung sofort an den Dienstleister gemeldet, dieser hatte den Preis aber erst Stunden später umgesetzt (Az.: I ZR 123/08).
Dem Händler sei es zuzumuten, mit der Umstellung so lange zu warten, bis der neue Preis in der Suchmaschine erscheine, hieß es in dem BGH-Urteil. Auch den Hinweis "Alle Angaben ohne Gewähr" auf der Website ließen die Richter dabei nicht gelten. "Es stellt einen besonderen Vorteil im Wettbewerb dar, wenn ein Anbieter mit seinem Angebot in der Rangliste einer bekannten Preissuchmaschine an erster Stelle steht", befanden sie.
(Reuters)