Ärger über unerbetene Telefonwerbung

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15.03.2010

Arbeiterkammer (AK) fordert gesetzliche Maßnahmen

Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Kunden sind gesetzlich verboten. Dennoch beschweren sich immer mehr Konsumenten bei der Arbeiterkammer (AK) über unerbetene Telefonwerbung. Dabei wäre es ganz einfach, diese üble Praxis einzudämmen. "Eine entsprechende Regelung ist bereits im Regierungsprogramm festgelegt und muss nur umgesetzt werden", so die AK.

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