D: Verschärfte Scoring-Bestimmungen in Kraft
Eine Änderung im deutschen Bundesdatenschutzgesetz zwingt Auskunfteien wie Schufa und Creditreform ab Anfang April dazu, Bürgern kostenlos Auskunft über deren Scoring-Werte zu geben. Außerdem wurden die Regeln für das Scoring verschärft.
Auf den Finanzmärkten beurteilen Rating-Agenturen die Kreditwürdigkeit von Firmen und Staaten. Auch für Verbraucher gibt es ein vergleichbares Verfahren, auch wenn die Betroffenen das nicht immer bemerken: Auskunfteien wie die deutsche Schufa, Creditreform, Infoscore und Bürgel stufen ihre Bonität vor Geschäfts- und Vertragsabschlüssen im Auftrag von Banken und Firmen durch die Berechnung eines Scoring-Werts ein.
War das Verfahren für die Betroffenen bisher meist schwer nachzuvollziehen und nach Einschätzung des deutschen Verbraucherschutzministeriums außerdem oftmals fehlerhaft, verspricht eine Änderung im Bundesdatenschutzgesetz zum 1. April Besserung. Verbraucher können nun einmal im Jahr kostenlos Auskunft über ihre bei Auskunfteien gespeicherten Scoring-Werte verlangen. Außerdem haben sich die Bestimmungen für die Bonitätsberechnung in einzelnen Punkten verschärft.
Falsche Berechnungsgrundlagen
Der Scoring-Wert bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verbraucher einer Zahlungsverpflichtung nachkommt. Damit wollen Banken, Versandhändler oder Handyanbieter abschätzen, ob sie einem neuen Kunden in finanzieller Hinsicht vertrauen können. Ermittelt wird er mit mathematischen Rechenmodellen, die je nach Anfrage mit verschiedenen Daten gefüttert werden. Dazu zählen Angaben etwa zum Zahlungsverhalten. Daneben können aber auch allgemeine statistische Informationen wie das Alter oder der Wohnort eine Rolle spielen, wenn es um die Bewertung der individuellen Kreditausfallrisiken geht.
Anlass für die jetzt in Kraft tretenden Änderung im Bundesdatenschutzgesetz war die Erkenntnis, dass viele der zur Wahrscheinlichkeitsberechnung genutzten Scoring-Daten fehlerhaft sind und Verbraucher in ihrer Kreditwürdigkeit zu Unrecht herabstufen. So ergab ein 2008 vom deutschen Verbraucherschutzministerium in Auftrag gegebener Prüfbericht, dass fast die Hälfte der bei den getesteten Auskunfteien gespeicherten Angaben, die für die Berechnung herangezogen wurden, falsch war. Verbraucherschützer äußerten zudem immer wieder auch Vorbehalte gegen die pauschale Einstufung von Kunden auf Basis von Wahrscheinlichkeiten.
Regelungen präzisiert
Das veränderte Bundesdatenschutzgesetz enthält nun genauere Regelungen, etwa was die Verwendung von Angaben über das Finanzgebaren von Verbrauchern angeht. Bei der Berechnung von Scoring-Werten berücksichtigt werden dürfen künftig nur noch jene offenen Forderungen, die gewissermaßen offiziell bestätigt sind - etwa Zahlungsrückstände. Ausschließlich auf Anschriftendaten dürfen Ratings nun gar nicht mehr beruhen.
Für mehr Transparenz sorgen soll außerdem eine Bestimmung, die Auskunfteien verpflichtet, den Verbrauchern einmal im Jahr auf Anfrage kostenlos schriftlich mitzuteilen, mit welchen Scoring-Werten sie geführt werden. Sie müssen nun offenlegen, welche Scoring-Werte sie Verbrauchern geben, welche Faktoren bei der Berechnung eine maßgebliche Rolle spielen, woher die entsprechenden Daten kamen und von wem diese abgefragt wurde. Bürger sollen so die Chance erhalten, bei falschen Angaben über ihre Bonität einzugreifen. Vordrucke für die Anfrage gibt es auf der Website des Bundesdatenschutzbeauftragten.
Verbraucherschützer sehen in der gesetzlichen Neuerung einen Schritt in die richtige Richtung. Vorerst nur schwer einzuschätzen sei aber, wie aussagekräftig und hilfreich die von den Auskunfteien erteilten Auskünfte tatsächlich seien, sagt Frank-Christian Pauli, Finanzexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin.
(AFP/APA)