EU-Einigung bei elektronischer Rechnung

E-BUSINESS
31.03.2010

E-Rechnung soll Papierrechnung gleichgestellt werden

Die EU-Finanzminister haben sich darauf geeinigt, dass elektronische Rechnungen aus umsatzsteuerlicher Sicht künftig mit Papierrechnungen gleichgestellt werden. Nach einer derartigen Gleichstellung spielt die Art der Übermittlung keine Rolle mehr. Lästiges Reklamieren unvollständiger Rechnungen entfällt, da es bei strukturierten Rechnungen möglich sein wird, dass Software das Fehlen von notwendigen Rechnungsbestandteilen automatisch erkennt und beim Absender automatisch reklamiert. Auch die langwierige Suche in Papierarchiven entfällt dadurch.

Die Guide "Elektronische Rechnungsstellung - Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen in der EU" soll Unternehmern dabei helfen, die strategische Komponente und Wichtigkeit strukturierter E-Rechnungen besser zu verstehen.

Umsetzung bis 2013 verpflichtend

Eine entsprechende EU-Richtlinie, durch die die Gleichstellung von Papier und E-Rechnung ermöglicht wird, solle noch im Sommer verabschiedet werden, sagte Gerhard Laga von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) gegenüber ORF.at. Mit der Umsetzung der Richtlinie sollen die Staaten allerdings bis 1. Jänner 2013 Zeit haben.

WKÖ: "Noch dieses Jahr"

Das sei der WKÖ zu lange. "Wir wollen, dass die Richtlinie in Österreich noch dieses Jahr umgesetzt wird", so Laga. Ob dabei das österreichische Steuergesetz geändert werden müsse oder eine einfache Verordnung ausreichend sei, sei aber noch unklar. "Dabei gilt es auch, Regelungen für bereits gesendete E-Rechnungen, die noch nicht alle Formerfordernisse erfüllen, zu finden", sagte Herwig Höllinger, stellvertretender Generalsekretär der WKÖ.

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