Telekom-Novelle verspätet sich
Die auf Grund einer EU-Richtlinie erforderliche Novelle des österreichischen Telekommunikationsgesetzes [TKG] wird nicht mehr rechtzeitig zu Stande kommen.
Selbst für den Fall friktionsfreien Fortschreitens des Gesetzwerdungsprozesses kann eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt frühestens am 28. Juli erfolgen. Die bereits seit langem bekannte EU-Frist ist jedoch der 25. Juli.
Die Novelle steht am Mittwoch im Ministerrat auf der Tagesordnung. Sofern sie dort ohne Gegenstimme eines Ministers angenommen wird, wird sie als Regierungsvorlage an das Parlament übermittelt.
"Von allen Seiten kommen Wünsche"
Der stellvertretende Leiter der zuständigen Sektion III im
Verkehrsministerium, Alfred Stratil, dazu: "Meine Kollegen und ich
befinden uns in einem Abwehrkampf. Von allen Seiten kommen Wünsche,
alle möglichen Dinge im TKG zu regeln." Zuletzt haben die
Begehrlichkeiten auf zusätzliche Durchleitungsentgelte für die
Landwirtschaft für Verwirrung gesorgt.
Verwirrspiel um Handy- und StrommastenDer Gesetzwerdungsprozess im Detail
Nach einer Behandlung im Verkehrsausschuss des Nationalrates am 3. Juli ist im Regierungsfahrplan eine positive Abstimmung in der letzten Nationalratssitzung vor der Sommerpause am 8./9. [eventuell 10.] Juli vorgesehen.
Nach dem Verkehrsausschuss des Bundesrates würde das Plenum des Bundesrates am 24. Juli seine Zustimmung erteilen. Der erforderliche Tag für die Auflage des Bundesratssitzungsprotokolls wäre somit Freitag, der 25. Juli.
Danach würde der Gesetzesbeschluss vom Parlament an Bundeskanzler zwecks Veröffentlichung und Bundespräsident zur Beglaubigung übermittelt werden. Eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wäre somit frühestens am 28. Juli möglich.
Sofern im Parlament kein anderer Geltungsbeginn beschlossen wird, könnte das Gesetz am 29. Juli in Kraft treten.
Selbst bei zeitlich optimalem Ablauf wäre damit die EU-Frist um vier Tage versäumt.
Handy-Rufnummernmitnahme frühestens 2004
Insbesondere die Einführung der Rufnummernportabilität im
Mobilfunk wird somit erst viel später verfügbar sein. Im
Verkehrsministerium rechnet man zurzeit "im optimalen Fall" mit
Jänner 2004, "worst case erst in einem Jahr".
Rufnummernmitnahme verspätet sichVertragsverletzungsverfahren droht
Österreich droht somit ein Verfahren wegen Vertragsverletzung durch die EU.
Der Fall Deutschland könnte zwar dafür sorgen, dass die Strafzahlungen Österreichs nach Brüssel geringer ausfallen - Deutschland ist mit anderen vorgeschriebenen Telekom-Regelungen weit im Rückstand.
Doch die Schadenersatzansprüche von auf Grund der verzögerten Richtlinienumsetzung geschädigter Unternehmen und Privatpersonen könnten die österreichische Steuerkasse umso mehr belasten.
