Kaum jemand liest das Kleingedruckte

EXPERIMENT
18.04.2010

Gamer verkauften beim Online-Einkauf allesamt ihre Seele

Auch beim Online-Handel liegt die Tücke im Detail. Konsumentenschützer warnen immer wieder vor gesetzeswidrigen Vertragsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Dass diese jedoch kaum jemand liest, hat nun ein als Aprilscherz gedachtes Experiment eines britischen Computerspielehändlers gezeigt.

Einforderung in Flammenschrift

Der Online-Händler fügte seinen AGB eine "unvergängliche Seelenklausel" hinzu, in der sich die Kunden dazu verpflichten, "alle Ansprüche an ihrer Seele für immer und ewig" zu übertragen. Werde diese schriftlich eingefordert, müsse sie binnen fünf Werktagen übergeben werden.

Weiters stand zu lesen: "Wir behalten uns das Recht vor, diese schriftliche Aufforderung in sechs Fuß (1,8 Meter) hoher Flammenschrift zu machen. Sollten Sie a) nicht an die Existenz einer unsterblichen Seele glauben, b) Sie bereits jemand anderem überschrieben haben oder c) uns diesen Anspruch nicht gewähren wollen, klicken Sie bitte auf den begefügten Link, um diese Unterklausel aufzuheben und mit Ihrer Transaktion fortzufahren."

88 Prozent lasen AGB nicht

Direkt neben der Seelenklausel war laut dem Online-Händler Gamestation eine Box zum Ankreuzen angefügt, wenn man dem Verkauf der Seele nicht zustimmte.

Insgesamt 88 Prozent bzw. 7.500 Kunden hätten die Vertragsbedingungen ungelesen akzeptiert, so das erschreckende Resümee des Online-Computerspielhändlers Gamestation. Die wenigen Aufmerksamen, die die Box ankreuzten, wurden mit einem Fünf-Pfund-Gutschein (5,60 Euro) belohnt. Allen anderen sollen die Rechte an ihrer Seele per E-Mail retourniert werden.