Bewährungsstrafen für Ex-Siemens-Manager
Deutsches Gericht verhängte auch Geldstrafen
Im Prozess gegen die bisher ranghöchsten Angeklagten im Siemens-Schmiergeldskandal hat das Landgericht München I Bewährungsstrafen verhängt. Der frühere Bereichsvorstand für Telekommunikation, Michael K., erhielt am Dienstag wegen Untreue zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 60.000 Euro. Sein Ex-Mitarbeiter Hans-Werner H. erhielt eineinhalb Jahre auf Bewährung. Das Gericht folgte mit dem Urteil Vorabsprachen.
Bei Siemens sollen über Jahre und über fast alle Konzernbereiche hinweg 1,3 Milliarden Euro an Schmiergeldern geflossen sein, mit denen sich das Unternehmen im Ausland Aufträge sichern wollte. Bisher wurde nur die Schmiergeldpraxis in der Telekommunikationssparte juristisch aufgearbeitet, das nun ergangene Urteil ist das dritte gegen ehemalige Mitarbeiter des Bereichs.
Bei Aufklärung mitgeholfen
Die beiden dort angeklagten 55-Jährigen hatten umfassende Geständnisse abgelegt, weshalb das Gericht ihnen Bewährungsstrafen gewährte. Mit K. musste sich erstmals ein Ex-Vorstand wegen der Praxis vor Gericht verantworten. "Er wusste, um was es geht, er hat hier nicht reagiert", sagte der Vorsitzende Richter Joachim Eckert zu dessen Schuld. So war K. auch an einem Treffen in einem Wirtshaus beteiligt, in dem das über Jahre praktizierte Zahlen von Schmiergeld neu organisiert wurde. Das Gericht hob aber hervor, dass sich K. und sein mitangeklagter Mitarbeiter erheblich um die Aufklärung der Schmiergeldpraxis verdient gemacht hätten.
Zivilrechtliche Einigung mit Siemens
K. ließ am Rande des Prozesses offen, ob er das Urteil annehmen wird. Er werde sich zunächst mit seinen Verteidigern absprechen. Dagegen sagte H., er werde das Urteil annehmen. Der Verteidiger des ehemaligen Rechnungsprüfers hatte in seinem Plädoyer gesagt, sein Mandant habe den Eindruck, in dem Skandal würden die Kleinen bestraft und die Großen laufen gelassen. H. sagte, er habe in "treuer, aber falsch verstandener Pflichterfüllung" gehandelt. Die beiden Verurteilten waren langjährige Siemens-Mitarbeiter und erhielten von dem Konzern wegen ihrer Beteiligung die Kündigung. Beide haben sich inzwischen zivilrechtlich mit Siemens geeinigt.
Mit dem Urteil gegen die beiden geständigen 55-Jährigen folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft und einer im Vorfeld getroffenen Absprache. Danach muss Bereichsvorstand K. außerdem als Geldauflage 100.000 Euro an gemeinnützige Vereine zahlen. H. muss eine Geldauflage in Höhe von 40.000 Euro erfüllen.
(AFP)