Kartellamt prüft Preispolitik bei Amazon

DEUTSCHLAND
25.04.2010

Wettbewerbsbehörde untersucht neue Geschäftsbedingungen

Das Bundeskartellamt untersucht nach einem Bericht der "WirtschaftsWoche", ob das Online-Kaufhaus Amazon mit seinen neuen Geschäftsbedingungen seine Marktmacht missbraucht. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs prüfe nach zahlreichen Beschwerden, ob sie gegen den Versandhändler vorgehen solle, berichtete das Blatt am Samstag vorab aus seiner neuen Ausgabe.

Hintergrund sei, dass Amazon Händlern ab Mai verbiete, auf der Plattform Amazon Marketplace angebotene Produkte auf anderen Plattformen preiswerter anzubieten. Dieses Verbot solle sowohl für die eigenen Online-Shops der Händler gelten als auch für konkurrierende Plattformen wie eBay, Katalogverkäufe und den Telefonvertrieb.

Marktbeherrschende Stellung

Der Rostocker Fachanwalt Johannes Richard bezeichnete dieses Vorgehen in dem Blatt als "eindeutig kartellrechtswidrig", da Amazon seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutze. Dagegen erklärte der Konzern, nur sicherstellen zu wollen, dass die Amazon-Kunden immer einen attraktiven Preis bekommen.

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(AFP)