Mängel bei Verbraucherrechten im Online-Handel

DEUTSCHLAND
08.05.2010

Viele Anbieter halten gesetzliche Vorgaben nicht komplett ein

Viele deutsche Online-Händler halten die Vorgaben des Verbraucherschutzes nicht in vollem Umfang ein. Zu diesem Schluss kommt eine in Stuttgart veröffentlichte bundesweite Studie unter 50 Online-Shops im Auftrag des Verbraucherministeriums Baden-Württemberg. Bei 39 Händlern wurden Mängel festgestellt.

In der Erhebung wurden das Impressum der Händler, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die sonstigen notwendigen Informationen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüft. Bemängelt wurden unzulässige Angaben zu den Lieferfristen, unverständliche Formulierungen und keine oder unvollständige Widerrufsbelehrungen.

Viele der Verstöße seien auch auf mangelnde Rechtskenntnis der Anbieter zurückzuführen, hieß es seitens des Ministeriums. Vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen sei es oft schwer, ohne fachkundige Hilfe alle Verbraucherrechtsbestimmungen im Online-Handel zu erfüllen.

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(dpa)