Warnung vor Gentests über das Internet
Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt ortet zahlreiche Probleme bei Gen- und Genomtests über das Internet und rät von der Inanspruchnahme solcher Angebote ab.
Unter anderem seien die ethischen Probleme gravierend, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Empfehlung der Kommission. Das Gremium besteht durchwegs aus Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen und versteht sich als Beratungsorgan, das zu aktuellen ethischen Themen Stellung nimmt.
Im Internet existieren seit einigen Jahren Angebote, Gene beziehungsweise das Genom von Personen unter anderem im Hinblick auf solche Veränderungen zu durchleuchten. Die Einschaltung eines Arztes sei beim "direct-to-consumer" (DTC) Marketing in der Regel nicht vorgesehen, so die Stellungnahme. Auch nationale Rechtsnormen blieben bei solchen Geschäften häufig unbeachtet.
Konsultation eines Arztes empfohlen
Generell unterscheidet die Bioethikkommission zwischen "monogenen Erkrankungen", bei welchen ein einzelnes der rund 30.000 Gene des Menschen für ein Krankheitsbild verantwortlich ist und "polygenen, multifaktoriellen Erkrankungen", bei denen spezielle Konstellationen auf einer Vielzahl von Genen ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krankheiten bedeuten kann.
Die Kommission empfiehlt bei Verdacht auf eine monogene Erkrankung auf jeden Fall einen dafür ausgebildeten Facharzt zu konsultieren. Nur dadurch sei eine umfassende genetische und auch psychologische Beratung gewährleistet.
Bezüglich polygener multifaktorieller Erkrankungen sei die Aussagekraft von Genomtests derzeit "oft zu gering, um einen klinisch-pathologischen Wert zu haben", heißt es in der Empfehlung weiter. Von diesbezüglichen Tests im Internet sollte daher abgesehen werden. Sollte man sich dennoch für die Inanspruchnahme eines solchen Angebots entscheiden, sollte jedenfalls der Rat eines Arztes eingeholt werden.
Datenschutz
Die Bioethikkommission gibt weiters zu bedenken, dass die Übermittlung von Daten über das Internet nicht immer sicher ist. Vom Einsenden des Erbguts von Minderjährigen oder nicht einwilligungsfähigen Personen zur Gen- oder Genomanalyse wird "nachdrücklich abgeraten".
(APA)