Innenminister wollen Zugriff auf Telefondaten

DEUTSCHLAND
29.05.2010

Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung gefordert

Die deutschen Innenminister von Bund und Ländern dringen auf eine rasche gesetzliche Regelung, um der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen. Seitdem das deutsche Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, sei die Fahndung nach Kriminellen erheblich erschwert worden, wurde nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa bei der Konferenz der deutschen Innenminister in Hamburg am Freitag beklagt. Die Mehrheit der Ressortchefs verlangte deshalb eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene.

In einem der Nachrichtenagentur vorliegenden internen Vermerk heißt es: "Bereits jetzt zeigen sich gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung." Viele Telefonanbieter würden die Verbindungsdaten in kurzer Zeit wieder löschen oder gar nicht erst speichern, unter anderem weil immer mehr Kunden Verträge über eine Flatrate hätten. Deshalb steige die Zahl der Fälle, in denen die Ermittler mit ihren Anfragen ins Leere liefen.

Vom Verfassungsgericht gekippt

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung am 2. März die Bestimmungen der Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) nach Beschwerden von mehr als 34.000 Bürgern für nichtig erklärt. Der Zugriff des Staates auf vorsorglich und ohne Anlass gespeicherte Daten sei nur in Ausnahmefällen zulässig. Zugleich forderten die obersten Richter vom Gesetzgeber eine detaillierte Regelung darüber, wie auf Vorrat gespeicherte Daten verwendet werden.

In Österreich steht die Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie noch aus. EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding lässt die Richtlinie derzeit auf ihre Konformität mit den Grundrechten prüfen und deren Verhältnismäßigkeit evaluieren.

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(dpa)