Fall Tauss: Verteidiger legt Revision ein
Schriftliches Urteil soll analysiert werden
Jan Mönikes, der Verteidiger von Jörg Tauss, hat gegen das erstinstanzliche Urteil Revision eingelegt. Das bestätigte das Landgericht Karlsruhe am Montag. Der langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete Tauss war Ende Mai wegen des Besitzes von kinderpornografischen Filmen und Bildern zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden.
"Um überhaupt ein schriftliches Urteil zu bekommen, muss man innerhalb einer Woche formal Revision einlegen", begründete Mönikes sein Vorgehen am Montag auf Anfrage von ORF.at. Erst wenn die Begründung für das Urteil schriftlich vorliege, könne die Verteidigung diese analysieren und dann entscheiden, ob sie das Revisionsverfahren weiterziehen möchte. Dabei gehe es aber nicht, wie bei einer Berufung, um Tatfragen, sondern um Rechtsfragen. Im Fall Tauss ginge es dann darum, ob er als Bundestagsabgeordneter besagtes Material zu Recherchezwecken besitzen durfte.
Warten auf das schriftliche Urteil
Der 56-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts aus privatem Interesse gehandelt, allerdings nicht aus "sexuellem Interesse". Tauss, der den Besitz der Kinderpornos nie bestritten hat, will sie dagegen aus rein dienstlichem Interesse beschafft haben, um die Strukturen der Kinderpornoszene analysieren zu können. Tauss hatte sich gegen die von der großen Koalition geplanten Einrichtung einer geheimen Sperrliste von Kinderporno-Websites beim Bundeskriminalamt ausgesprochen, weil er diese für wirkungslos hielt.
Die Revision muss erst begründet werden, sobald das Gericht den Anwälten von Tauss das Urteil schriftlich zugestellt hat. Nach der Strafprozessordnung muss das innerhalb eines Monats nach der mündlichen Urteilsverkündung geschehen. Derzeit sei noch nicht absehbar, wann das Urteil schriftlich vorliegen werde, so Jan Mönikes.
Tauss, der 2009 nach Start der Ermittlungen gegen ihn von der SPD zur Piratenpartei gewechselt war, ist nach der Urteilsverkündung aus dieser ausgetreten, um die Partei aus der Debatte über seine Person zu nehmen.
(dpa/futurezone)