D: Hooligan-Datenbank im Nachhinein legalisiert
BKA darf beliebige "Gefährder"-Datenbanken anlegen
Der Rechtsstreit über die "Hooligan-Datei" des deutschen Bundeskriminalamtes (BKA) hat sich buchstäblich in letzter Sekunde erledigt. Just am Mittwoch, als das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Zulässigkeit der Datensammlung entscheiden wollte, trat eine neue Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums in Kraft.
Schnelle Legalisierung von Polizeidatenbanken
"Die Verordnung schafft die notwendige Voraussetzungen für die Datei", sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Werner Neumann. Er fügte aber hinzu: Ohne die Rechtsverordnung hätte der Senat einem klagenden Anhänger von Hannover 96 recht gegeben, der sich seit Jahren vor Gerichten gegen die Datei gewehrt hat.
Der deutsche Rechtsanwalt und Law-Blogger Udo Vetter hat die Verordnung in seinem Weblog scharf kritisiert. Sie legalisiere nicht nur im Nachhinein die Hooligan-Datei, in der rund 11.000 Personen erfasst seien, sondern schaffe auch die Voraussetzungen dafür, dass das Bundeskriminalamt beliebige weitere Dateien über "Gefährder" anlegen dürfe, also auch über Personen, von denen die Polizei nur vermutet, dass diese eine "länderübergreifende" Straftat begehen könnten. Jeder Polizist könne diese beim BKA gespeicherten Daten abrufen.
(dpa/futurezone)