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US-Richterin senkt Filesharing-Strafe drastisch

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10.07.2010

Eine US-Bundesrichterin hat die gegen den Studenten Joel Tenenbaum wegen illegaler Musikdownloads verhängte Geldstrafe von 675.000 Dollar (537.000 Euro) drastisch gesenkt. Die Höhe der ursprünglichen Strafe sei verfassungswidrig und "völlig unverhältnismäßig", sagte Richterin Nancy Gertner am Freitag in Boston. Sie reduzierte die Buße auf 67.500 Dollar.

Dieser Betrag sei immer noch hoch genug, um von illegalem Filesharing abzuschrecken und die betroffenen Plattenfirmen angemessen zu entschädigen, erklärte Gertner.

Der Fall Tenenbaum hatte im vergangenen Jahr für Aufregung gesorgt. Der Student wurde im August wegen des Downloads von 30 Musiktiteln aus der Internet-Tauschbörse KaZaA zwischen 1999 und 2007 von einem US-Gericht zu Schadenersatz verurteilt. Tenenbaum hatte die Downloads zugegeben.

Dreifaches Minimum

Tenenbaums Anwälte legten Berufung gegen das Urteil ein und bezeichneten es als zu "schwer" und "repressiv". Sie baten das Gericht um einen neuen Prozess oder eine Verringerung des Schadensausmaßes und somit -ersatzes.

Die Buße von 67.500 Dollar entspricht dem Dreifachen der gesetzlich vorgegebenen Mindeststrafe. Einen neuen Prozess lehnte die Richterin ab. Ohne Frage sei der reduzierte Bußgeldbetrag immer noch sehr hoch, meinte Gertner, wobei sie darauf hinwies, dass das Gesetz keine sinnvolle Orientierung in der Frage einer angemessenen Schadenersatzhöhe gebe. Aber die Festlegung des Bußgeldes war in diesem Fall Sache der Geschworenen und nicht der Richterin.

Tenenbaum ist froh

Tenenbaum sagte, dass er froh sei, dass die Richterin das von den Geschworenen entschiedene Strafausmaß als verfassungswidrig ansah und das Bußgeld auf 2.250 Dollar pro Song reduzierte, auch wenn er nicht fähig sei, diesen Betrag aufzubringen. Zudem sei der Betrag "in Anbetracht der Tatsache, dass man sie für 99 Cent bei iTunes kaufen kann, lächerlich", so Tenenbaum.

Weniger mitfühlend zeigte sich der US-Musikindustrieverband RIAA. Er stellte das neue Urteil in Frage, verweigerte jedoch eine konkrete Aussage, ob gegen das Urteil berufen werde, wie der "Boston Globe" berichtete.

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Vor etwa fünf Monaten hatte ein Bundesrichter in Minneapolis das Strafausmaß einer Frau reduziert, die zu knapp 2.000.000 Dollar Strafe verurteilt worden war. Sie war für das unlizenzierte Verteilen von 24 Songs über das Internet verantwortlich gemacht worden.

Auch der US-Bezirksrichter Michael Davis reduzierte die 1.920.000-Dollar-Strafe gegen Jammie Thomas-Rasset auf 54.000 Dollar oder 2.250 Dollar pro Song.

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(APA/Reuters)