Perlentaucher-Urteil Ende September

DEUTSCHLAND
16.07.2010

Gericht entscheidet über Zusammenfassungen von Literaturkritiken

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) wird sein Urteil im Streit um die kommerzielle Weiterverwertung von Literaturkritik-Kurzfassungen im Web am 30. September verkünden. Dies teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" ("FAZ") und die "Süddeutsche Zeitung" haben den Internet-Anbieter Perlentaucher auf Unterlassung geklagt.

Perlentaucher hat in der Vergangenheit Kurzzusammenfassungen von Literaturkritiken im Internet verbreitet und an die Online-Buchhändler Amazon.de und Buecher.de weiterverkauft. Die beiden Zeitungsverlage wenden sich gegen diese Verwertung ihrer Rezensionen.

"Sache durchaus offen"

Der Vorsitzende Richter des I. BGH-Zivilsenats, Joachim Bornkamm, äußerte am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung zwar ein "Unbehagen" darüber, dass mit den Online-Zusammenfassungen der Zeitungstexte Geld verdient werde, betonte aber zugleich: "Die Sache ist durchaus offen."

Die Vertreterin der Verlage hatte bei der Verhandlung kritisiert: "Das ist ein Geschäftsmodell, das die urheberrechtlichen Leistungen der Autoren zunichtemacht."

"Neue schöpferische Gestaltung"

Die weitgehend wörtliche Übernahme von einprägsamen und fantasievollen Formulierungen könne nicht als eigenständige urheberrechtliche Leistung angesehen werden. Aus Sicht des Perlentaucher-Anwalts ähneln die Zusammenfassungen dagegen einer Inhaltsangabe und sind eine "neue schöpferische Gestaltung".

Das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt hatten die Klagen der Zeitungen abgewiesen - Urheberrechte seien nicht verletzt. Die "Abstracts" seien als freie Benutzungen der Originalrezensionen zulässig.

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(dpa)