© Bild: Intel, Nahaufnahme eines Centrino-2-Chips von Intel

Intel legt Streit mit US-Wettbewerbshütern bei

MARKT
04.08.2010

Der Chiphersteller Intel und die US-Handelskommission (FTC) haben nach wochenlangen Verhandlungen eine Vereinbarung zur Beilegung ihres Kartellstreits erzielt. Eine Strafzahlung muss Intel nicht leisten, das Unternehmen ist allerdings zahlreiche Verpflichtungen eingegangen.

Die Handelskommission mit Sitz in Washington hatte im Dezember 2009 eine Kartellklage gegen Intel eingereicht. Sie warf dem Unternehmen vor, seine dominierende Marktposition im Geschäft mit Mikroprozessoren missbraucht zu haben, um den Wettbewerb zu behindern und seine führende Stellung zu stärken.

Damit habe Intel über zehn Jahre hinweg die Wahlmöglichkeit der Verbraucher eingeschränkt. Das Unternehmen soll Computerhersteller mit Drohungen und Rabatten dazu gebracht haben, seine Prozessoren einzubauen und die Chips des kleineren Rivalen AMD zu meiden.

Die Vereinbarung kann nun 30 Tage lang kommentiert werden. Am Ende dieser Periode wird sie offiziell von der FTC angenommen.

Einschränkungen für Intel

Die EU-Kommission hat bereits im vergangenen Jahr nach einem ähnlichen Verfahren ein Rekordbußgeld von 1,06 Mrd. Euro gegen Intel verhängt. Weitere 1,25 Mrd. Dollar (945 Mio. Euro) zahlte Intel an AMD.

Intel habe seine Prozessoren derart gestaltet, dass es für fremde Grafikchipanbieter schwierig geworden sei, ihre Produkte darauf abzustimmen, so der FTC-Vorsitzende Jon Leibowitz am Mittwoch in der US-Hauptstadt Washington. Auch habe Intel gängige Software derart manipuliert, dass sie auf Prozessoren der Wettbewerber langsamer laufe. "Programmierer dachten, der AMD-Chip sei schuld an der geringeren Leistung, in Wahrheit waren es aber Intels Beschränkungen", sagte Leibowitz.

Die FTC hat am Mittwoch bereits Einzelheiten zu der Einigung veröffentlicht. So soll es Intel künftig verboten sein, Computerherstellern Sonderkonditionen einzuräumen, falls diese sich darauf verpflichteten, keine Chips anderer Hersteller in ihren Rechnern einzusetzen. Intel darf demnach auch keine Sanktionen gegen Computerhersteller aussprechen, die mit anderen Chipherstellern Geschäfte machen.

Patentvereinbarungen und Compiler

Intel wird sich auch dazu verpflichten, seine Patentvereinbarungen mit AMD, Nvidia und Via anzupassen, sodass diese Unternehmen neue Allianzen und Akquisitionen planen können, ohne Patentklagen von Intel fürchten zu müssen. Weiters muss Intel das Lizenzabkommen über die x86-Architektur, das 2013 ausläuft, um weitere fünf Jahre verlängern. Intel muss außerdem für mindestens sechs Jahre dafür sorgen, dass der PCI-Express-Bus derart ausgelegt wird, dass er die Leistungsfähigkeit von Grafikchips nicht einschränkt.

Intel soll Entwickler ausdrücklich darauf hinweisen, dass die von ihm angebotenen Compiler zwischen eigenen und fremden Chips unterscheiden und unter Umständen nicht alle Funktionen der CPUs von Drittherstellern nutzen. Pikant: Intel muss alle Softwarehersteller entschädigen, die ihre Software mit einem anderen Compiler neu übersetzen müssen.

Intel-Anwalt Doug Melamed begrüßte gegenüber der US-Nachrichtenagentur AP die Vereinbarung. Man habe nun einen Rechtsrahmen geschaffen, in dem man weiter die bestmöglichen Produkte zum bestmöglichen Preis anbieten könne. Die Vereinbarung beende außerdem den aufwendigen Rechtsstreit mit der US-Handelsbehörde.

(APA/dpa/futurezone)