Reparaturklauseln: VKI siegt gegen Hartlauer

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09.08.2010

Gericht für mehr Transparenz

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat ein Urteil gegen zwei Klauseln in den Reparaturbedingungen der Firma Hartlauer erwirkt. Das Oberlandesgericht Linz bestätigt eine Entscheidung des Landesgerichtes Steyr, wonach die Bedingungen intransparent und damit gesetzwidrig seien. Die Klausel würde das Recht auf Gewährleistung verschleiern, heißt es.

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