Warnung bei teuren 05er-Nummern

ÖSTERREICH
11.08.2010

Die Telekomregulierungsbehörde (RTR) will per Verordnung festlegen, dass Anrufer von 05er-Nummern gewarnt werden müssen, wenn für den Anruf mehr als zu einer Festnetznummer verrechnet wird.

Die entsprechende Novellierung der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009) wurde in Begutachtung geschickt, teilte die RTR am Mittwoch mit. Die öffentliche Konsultation ist bis 13. September anberaumt. Die Novelle wird voraussichtlich Anfang Oktober in Kraft treten.

Verpflichtende Information

Konkret bedeutet das, dass künftig Mobilfunkanbieter, deren Tarifgestaltung keine Gleichbehandlung von Festnetznummern und 05er-Nummern vorsieht, vor Zustandekommen der Verbindung zu einer 05er-Nummer verpflichtend über die Mehrkosten informieren müssen.

"Sind beispielsweise 1.000 Festnetzminuten in einer Tarifoption enthalten und umfassen diese 1.000 Minuten nur Gespräche zu Festnetznummern und nicht zu 05er-Nummern, ist bei einem Anruf zu 05 der Anrufer zu warnen", erläuterte RTR-Geschäftsführer Georg Serentschy die künftige Bestimmung anhand eines Beispiels.

Serentschy verwies in einer Aussendung der Behörde auf zahlreiche Beschwerden von Endkunden und Unternehmen, die unter 05er-Nummern erreichbar sind. Mit 05er-Nummern, auch "private Netze" genannt, sind Unternehmen österreichweit unter einer einheitlichen Rufnummer zu erreichen. Die Vorwahl hat keinen geografischen Bezug.

Mit der Maßnahme der Regulierungsbehörde werde den Anbietern weiterhin eine flexible Produkt- und Tarifgestaltung ermöglicht und für die Endkunden Transparenz sichergestellt, so Serentschy weiter.

Neue Kurzrufnummer für Apothekendienste

Mit der neuen Verordnung wird auch für Apothekendienste die Kurzrufnummer 1488 festgelegt. Über diese Nummer soll etwa außerhalb der Öffnungszeiten über dienstbereite Apotheken informiert werden können, hieß es in der RTR-Aussendung