EU muss Elektronikzölle zurücknehmen

STREIT
17.08.2010

WTO-Schiedsgericht bestätigt Urteil

Im Streit über die Einfuhrzölle auf Elektronikprodukte wie Monitore und Drucker hat die EU vor der Welthandelsorganisation (WTO) eine Niederlage gegen die USA erlitten. Ein WTO-Schiedsgericht habe im Sinne der USA entschieden und der EU die Erhebung von Zöllen auf eine Reihe von Produkten untersagt, teilte der US-Handelsbeauftragte Ron Kirk am Montag in Washington mit. Er bestätigte damit inoffizielle Angaben aus WTO-Kreisen in Genf.

Im Jahr 2008 hatten die USA, Japan und Taiwan wegen der Zölle vor der WTO gegen die EU geklagt. Sie warfen Brüssel vor, mehrere Elektronik-Produktgruppen zu Unrecht mit Zöllen von bis zu 14 Prozent zu belegen. Dabei handelt es sich um Set-Top-Boxen für Fernseher, Computer-Flachbildschirme und Drucker, die zugleich auch faxen, scannen und kopieren können. Kirk bezeichnete den Schiedsspruch als "wichtigen Sieg für US-Technologiehersteller".

Berufung möglich

Die EU hat das Recht, Berufung dagegen einzulegen. Im Jahr 1996 war eine Liste von Elektronikprodukten ausgearbeitet worden, die von der EU nicht mit Einfuhrzöllen belegt werden dürfen. Seitdem kommt es immer wieder zu Streit, weil im Elektronikbereich oft Neuerungen auf den Markt kommen. Dabei kommt es auch zu Abgrenzungsproblemen, weil Geräte inzwischen oft sowohl für Computer als auch für Fernsehen eingesetzt werden können.

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(AFP)