"EiPott"-Hersteller strebt Verfahren an
Gericht soll Apple-Ansprüche "grundsätzlich klären"
Der Streit über den Namen für einen Eierbecher des Konsumgüterherstellers koziol geht in eine neue Runde. Nachdem der US-Konzern Apple vor Gericht durchsetzte, dass der Eierbecher nicht als "eiPott" vertrieben werden darf, will das Familienunternehmen aus dem Odenwald nun im Hauptsacheverfahren - also Klageverfahren - grundsätzlich klären lassen, ob diese Ansprüche überhaupt berechtigt sind. Das berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Dienstag-Ausgabe) unter Berufung auf eine koziol-Sprecherin.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass sich Koziol einen neuen Namen einfallen lassen muss (Az: 5 W 84/10). Der Eierbecher "eiPott" könnte mit dem Multimedia-Player iPod der Firma Apple verwechselt werden, meinte das Gericht. Apple erwirkte eine Einstweilige Verfügung: Sollte der "eiPott" weiter unter dieser Bezeichnung vertrieben werden, werde ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro fällig. In der Zwischenzeit änderte koziol den Namen: Das Produkt wird künftig lediglich "Pott" heißen.
(dpa)