E-Voting: Beschwerde beim VfGH eingereicht

DEMOKRATIE
27.08.2010

Entscheidung in neun Monaten erwartet

Der Kampf der Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) gegen die elektronische Stimmabgabe bei den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) geht in die nächste Runde: Nachdem nach der Bundeswahlkommission zuletzt auch das Wissenschaftsministerium alle Anfechtungen wegen E-Votings abgewiesen hatte, hat die Fraktion nun in neun Fällen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht. Eine erste Entscheidung dürfte es erst in neun Monaten geben - so lange dauert ein durchschnittliches Verfahren laut einem VfGH-Sprecher. In ca. neun Monaten finden auch die nächsten ÖH-Wahlen statt. Den Grünen geht es jedoch auch darum, dass der VfGH ein Grundsatzurteil zum Einsatz von E-Voting-Systemen in Österreich fällt.

Die GRAS begründt ihren Einspruch damit, dass beim E-Voting das Prinzip der geheimen Wahl verletzt werde, denn auch fünf Jahre nach der Wahl sei es noch möglich, einem Wähler seine Stimme zuzuordnen. Bei den elektronischen Wahlen sei es außerdem nicht möglich, deren korrekte Durchführung zu kontrollieren. Die wahlwerbenden Fraktionen hätten zwar die Möglichkeit bekommen, den Quellcode des Wahlprogramms einzusehen; der Termin sei allerdings "eine Farce" gewesen, so Eva Pentz von der GRAS zur APA. Auch eine Neuauszählung der Stimmen sei beim E-Voting nicht gewährleistet, man habe "schlicht darauf zu vertrauen", dass die Software ein korrektes Wahlergebnis produziert, heißt es in der Beschwerde.

Verwaltung in der Kritik

Außerdem kritisiert die GRAS administrative Fehler: Bei den elektronischen Stimmzetteln fehlten die Kurzbezeichnungen der Fraktionen, im Sonderfall der Uni Wien wurde bei einer Fraktion auch bei der Langbezeichnung ein Fehler gemacht (die "Junge Europäische Studenteninitiative" (JES) wurde zur "Jungen Studenteninitiative").

Das im Zuge von E-Voting erstmals verwendete elektronische Wählerverzeichnis sorgte für weitere Probleme, so konnten an der Uni Salzburg etwa Doktoratsstudenten an einem der drei Tage nicht wählen. Pentz kritisiert, dass Wahlkommission und Ministerium keine Berechnungen angestellt hätten, ob es durch das E-Voting Mandatsverschiebungen gegeben haben könnte. Laut Pentz ist das nämlich an der Uni Wien, der Wirtschaftsuni (WU) und der Technischen Uni (TU) Graz der Fall.

Fragen des Datenschutzes

Dazu kommt der Vorwurf, dass E-Voting das Recht auf Datenschutz verletze. Das bekritteln nicht nur in quasi identen Beschwerden die GRAS-Gruppen an acht Unis (Uni für Bodenkultur (Boku), WU, TU Graz, Medizin-Uni Graz sowie die Unis Wien, Graz, Linz und Innsbruck). Pentz hat Datenschutzmängel auch im Rahmen einer Individualbeschwerde bei der Datenschutzkommission ins Rennen geführt, über die nunmehr der VfGH entscheiden muss.

Beim E-Voting würden sensible persönliche Daten genutzt, ohne dass in einem Gesetz der Umgang mit diesen Daten genau definiert sei - etwa wer auf diese zugreifen kann und wer sie auf welche Art speichert. Da noch dazu bei E-Voting das Recht auf geheime, persönliche und freie Wahl nicht eingehalten werde, fehle bei den elektronischen Wahlen auch der legitime Zweck für die Datenverwendung.

Die Verfassungssprecherin der Grünen, Daniela Musiol, sieht bereits jetzt einen politischen Erfolg: "Es wird darüber diskutiert, und es ist bei allen Beteiligten eine Sensibilität entstanden", sagte sie zur APA. Die Entscheidung des VfGH werde "richtungsweisend" in der Frage sein, wie künftig auf Vorstöße für den Einsatz von E-Voting in Österreich reagiert wird.

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(APA)