D: Verfassungsbeschwerde gegen BSI-Gesetz

KONTROLLE
01.09.2010

Bürgerrechtler gegen staatliche Surf-Protokollierung

Die deutsche Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und der Sicherheitssprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Wolfgang Wieland, haben am Mittwoch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" (BSI-Gesetz) eingereicht.

Aus Sicht der Beschwerdeführer geht das im Juni 2009 von der Großen Koalition beschlossene Gesetz in einigen Punkten zu weit. Es ermächtige das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dazu, anlasslos die Kommunikation aller Bürger mit Bundesbehörden und Bundestagsabgeordneten aufzuzeichnen. Auch die Suchanfragen auf Behördenwebsites seien davon betroffen, so die Bürgerrechtler.

Präzedenzfall Vorratsdatenspeicherung

AK-Vorrat-Sprecher Patrick Breyer erinnerte an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (Data Retention). Die umfassende Kommunikationsprotokollierung durch den Staat, die auch die einzelnen vom Bürger aufgerufenen Webseiten erfassen solle, sei voraussichtlich verfassungswidrig, wenn man die Kriterien anlege, die das Höchstgericht bei seinem Spruch zur Data Retention aufgestellt habe. Die Protokollierung bezeichnete Breyer in einer Aussendung des AK Vorrat als "unter Sicherheitsgesichtspunkten überflüssig", er forderte den Bundestag dazu auf, das Gesetz zu ändern.

Im Bundestag hatten Grüne, Linke und FDP gegen das Gesetz gestimmt. Für den 11. September um 13:00 Uhr haben verschiedene deutsche Bürgerrechtsgruppen unter dem Motto "Freiheit statt Angst" zu einer Großdemonstration in Berlin gegen Überwachungsmaßnahmen aufgerufen.