VKI gewinnt Klagen gegen Mobilfunker

VKI
01.09.2010

Zahlscheingebühr gesetzwidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) mit Verbandsklagen gegen die Zahlscheinentgelte bei Mobilfunkunternehmen vor.

Seit dem 1.11.2009 verbietet das Zahlungsdienstegesetz ein gesondertes Entgelt für bestimmte Zahlungsmittel. Nun hat das Handelsgericht Wien die entsprechenden Klauseln der ehemaligen mobilkom, nunmehr A1 Telekom Austria (TA), als gesetzwidrig erkannt. Vor einigen Wochen wurde die Klage gegen T-Mobile in erster Instanz gewonnen.

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