D: Hohe Aufklärungsquote bei Netzkriminalität

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02.09.2010

Bürgerrechtler sehen Bedarf nach Vorratsdatenspeicherung widerlegt

Die deutsche Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat am Donnerstag darauf hingewiesen, dass die umstrittene Totalaufzeichnung aller Internet- und Telefonverbindungsdaten (Data-Retention) in der Bundesrepublik keinen Einfluss auf die Kriminalstatistik habe. Die Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2009 ist am Mittwoch vom Bundeskriminalamt veröffentlicht worden.

Die deutsche Bundesregierung hatte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) zum 1. Jänner 2009 umgesetzt. Im März 2009 wurde diese Umsetzung vom Bundesverfassungsgericht aber für nichtig erklärt und gestoppt.

Aufklärungsquote im Netz hoch

Die Anzahl der registrierten Internetstraftaten stieg im Jahresvergleich 2008/2009 von 167.451 auf 206.909 (ohne das Bundesland Bayern). Die allermeisten Fälle (169.743) beziehen sich dabei auf Betrug, stark angestiegen ist der Warenkreditbetrug (von 18.723 auf 32.637 Fälle). Die Aufklärungsquote dabei sank jedoch im gleichen Zeitraum von 79,8 auf 75,7 Prozent. Die Gesamtzahl der registrierten Straftaten in Deutschland fiel im gleichen Zeitraum von 6.114.128 auf 6.054.330 Fälle, die Aufklärungsquote stieg von 54,8 auf 55,6 Prozent.

AK-Vorrat-Sprecher Patrick Breyer sieht durch diese Zahlen die seitens der Polizei oft vorgebrachte Argumentation widerlegt, dass es ohne Vorratsdatenspeicherung eine "Sicherheitslücke" gebe. Auch bei Besitz bzw. Verbreitung von Kinderpornografie (3.823 bzw. 3.145 Fälle), mit der die EU-weite Einführung geheimer Internetsperrlisten durch zentrale Polizeibehörden gerechtfertigt werden soll, liege die Aufklärungsquote mit 93,5 und 76,9 Prozent auch ohne Eingriffe in die Netzinfrastruktur weit über dem Durchschnitt. Die "Straftaten gegen Urheberrechtsbestimmungen" gingen im Jahresvergleich stark zurück, nämlich von 9.835 auf 5.389 Fälle, hier liegt die Aufklärungsquote bei immerhin 92,1 Prozent.

Der AK Vorrat sieht durch die offizielle Statistik seine Position untermauert, dass "eine Vorratsdatenspeicherung für unsere Sicherheit und die Strafverfolgung insgesamt nicht nachweisbar von Bedeutung" sei.