Glasfaserregulierung: Etappensieg für DT
Die Wettbewerber der Deutschen Telekom (DT) müssen um ihren Zugang zu den DT-Leitungen für schnelle Internetanbindungen etwa für Geschäftskunden fürchten. Das Bundesverwaltungsgericht verwarf in einem neuen Urteil die Regulierungsauflagen der Bundesnetzagentur für Hochleistungsnetze.
Das ist die Konsequenz eines Urteils von Mittwoch, das das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag auf Anfrage bekanntgab. Die Richter verwarfen damit Regulierungsauflagen der Bundesnetzagentur als zumindest fehlerhaft begründet (Az: 6 C 13.09).
Strittig ist der Markt für sogenannte Mietleitungen. Darüber werden besonders schnelle Internetanbindungen für Geschäftskunden angeboten, also Firmen, denen ein normaler Telefon- und Internetanschluss nicht ausreicht. Dazu können zum einen die herkömmlichen Kupferkabel genutzt werden. Diese gehören fast durchwegs der DT und sind mit einer Geschwindigkeit von etwa zwei Megabit (MB) pro Sekunde nach heutigen Maßstäben recht langsam. Sie verlieren deshalb an Bedeutung.
Streit über Glasfasermarkt
Für besonders schnelle Internetanbindungen sind dagegen modernere Netze erforderlich. Diese Netze laufen insbesondere über Glasfaserkabel und sie werden auch von anderen Betreibern angeboten. Der Wettbewerb ist bei diesen Anschlüssen entsprechend größer.
Die Bundesnetzagentur hatte auf Empfehlung der EU-Kommission alle Netze als einheitlichen Markt bewertet und eine marktbeherrschende Rolle der DT festgestellt. 2007 gab sie dem Konzern daher auf, alle Leitungen - auch die schnellen - den Wettbewerbern zu von der Netzagentur genehmigten Preisen zu vermieten. Dagegen wehrte sich die DT mit dem Argument, die schnellen Leitungen seien ein völlig eigener Markt, auf dem durchaus Wettbewerb bestehe.
DT begrüßt Urteil
Dieser Argumentation ist nach dem Verwaltungsgericht Köln nun auch das Bundesverwaltungsgericht gefolgt. In Bezug auf die schnellen Leitungen habe die Bundesnetzagentur ihre Auflagen daher nicht sachgerecht begründet. Ein DT-Sprecher begrüßte das Urteil.
Als Konsequenz kann die Netzagentur nun ihre Auflagen zurückziehen oder aber mit einer neuen, allein auf die Hochleistungsnetze bezogenen Marktanalyse neu rechtfertigen. Sollte das nicht gelingen, muss die DT die Netze Wettbewerbern zumindest nicht mehr zu den staatlich regulierten Bedingungen überlassen - sie könnte also höhere Preise verlangen. Die Bundesnetzagentur will nun erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, wie ein Sprecher am Donnerstag sagte. Dann werde sie über die nächsten Schritte entscheiden.
(AFP)