Teilerfolg für eBay gegen Craigslist

GERICHT
10.09.2010

Verwässerung von Aktienanteil muss rückgängig gemacht werden

In dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen eBay und dem Kleinanzeigenanbieter Craigslist haben die Betreiber des Onlinemarktplatzes einen Teilerfolg errungen. Ein US-Gericht urteilte am Donnerstag, dass Craigslist die vor zwei Jahren erfolgte Verwässerung des Aktienanteils von eBay rückgängig machen muss.

Craigslist hatte 2008 durch Änderungen in der Aktionärsstruktur den Anteil eBays von 28,4 Prozent auf 24,9 Prozent gedrückt. EBay verlor dadurch das Recht auf eine Vertretung im Direktorium des Kleinanzeigenanbieters. Dem war ein Disput über das von eBay gestartete Online-Kleinanzeigenangebot Kijiji vorausgegangen. Craigslist fühlte sich von eBay ausspioniert und sah in dem Anteilseigner ein Bedrohung für das eigene Geschäft.

EBays Erfolg vor Gericht wird jedoch dadurch relativiert, dass der Richter eBays Recht auf einen Sitz im Craigslist-Direktorium in Frage stellte. Der Rechtsstreit zwischen den beiden Kontrahenten geht unterdessen weiter. Craigslist hatte 2008 seinerseits Klage gegen eBay wegen Werksspionage eingebracht. Eine Entscheidung in dem Fall steht noch aus.

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(futurezone/AP)