Gericht verbietet Verkauf gebrauchter Software

USA
12.09.2010

Ein US-Bundesberufungsgericht hat in einer Entscheidung vom Freitag Lizenzbestimmungen bestätigt, die den Weiterverkauf gebrauchter Computerprogramme beschränken oder verbieten.

In dem vor einem Gericht in San Francisco verhandelten Fall standen sich der Onlinehändler Timothy Vernon und der Softwarehersteller Autodesk gegenüber.

Autodesk warf Vernon vor, Kopien seiner Software AutoCAD Release 14 widerrechtlich über eBay angeboten zu haben. Vernon hatte die Software von einem Architekturbüro gekauft und wollte sie über den Onlinehandelsplatz weiterverkaufen.

Gericht: "First Sale Doctrine" gilt nicht

Er berief sich auf die im US-Copyright festgeschriebene "First Sale Doctrine", die es rechtmäßigen Inhabern copyrightgeschützter Werke erlaubt, diese weiterzuverkaufen.

Die Richter des Berufungsgerichts ließen die "First Sale Doctrine" in dem Fall nicht gelten und begründeten ihr Urteil damit, dass die "First Sale Doctrine" nicht zur Anwendung komme, wenn die Lizenzbedingungen nur den Gebrauch des Werkes erlauben würden.

Weitreichende Folgen

Der Anwalt des Verkäufers will nun eine Neuanhörung des Falles beantragen. Die Lizenzbedingungen in dem Fall würden sich nicht wesentlich von jenen anderer Softwareanbieter unterscheiden, sagte er gegenüber dem "Wired"-Blog Threat Level.

Sollte das Urteil halten, befürchten Experten, dass Buchverlage, Plattenfirmen und Filmstudios ähnliche Lizenzauflagen einführen, um den Leih- und Gebrauchtmarkt ihres Materials zu begrenzen.

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(futurezone/APA)