Gutachten: ELENA bringt kaum Ersparnis

KONTROLLE
13.09.2010

Deutsche Megadatenbank entlastet die Wirtschaft nur minimal

Die Entlastungen durch die gigantische deutsche Arbeitnehmerdatenbank ELENA halten sich in Grenzen. Das geht aus einem am Montag in Berlin bekanntgewordenen Gutachten des Normenkontrollrates hervor. "Danach führt das ELENA-Verfahren nach heutiger Rechtslage im Saldo zu einer Gesamtentlastung von 8,3 Millionen Euro pro Jahr", heißt in der Bewertung, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Für die Wirtschaft ergebe sich eine jährliche Gesamtentlastung von 90,6 Millionen Euro. Dieser stehe ein jährlicher Mehraufwand von 82,3 Millionen Euro gegenüber. Der finanzielle Aufwand für Bürger wurde in dem Gutachten nicht ermittelt.

Aufgabe des Nationalen Normenkontrollrats ist es, die Bürokratiekosten einzuschätzen, die durch neue Gesetzesvorhaben entstehen könnten.

Das Gutachten zu ELENA ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels nicht im Netz publiziert worden.

Größtes Datensammelprojekt Deutschlands

Das größte Datensammelprojekt in der Geschichte Deutschlands war zum 1. Jänner eingeführt worden. Seitdem müssen 3,2 Millionen Arbeitgeber früher nur auf Papier erfasste Daten zu Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter monatlich an einen Großrechner bei der Pensionsversicherung senden.

Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich im Juli für eine Überprüfung des Projekts ausgesprochen. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) will wegen der Kostenexplosion und technischer Mängel beim Ausbau die Reißleine ziehen. Auch der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte Kritik geäußert. Nach Berechnungen der Kommunen könnte ELENA bis zu achtmal teurer werden als geplant. Auch deutsche Bürgerrechtsorganisationen wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung haben mehrfach gegen ELENA protestiert.

Entlastung für Großunternehmen

Entlastet würden vor allem mittlere und große Unternehmen. "Für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern (Kleinstunternehmen) kann das Elena-Verfahren zu einer Mehrbelastung gegenüber den heutigen papiergebunden Verfahren führen", heißt es in dem Gutachten weiter.

In Arbeitsagenturen sowie Wohn- und Elterngeldstellen sei unterm Strich mit einer jährlichen Belastung von 82,3 Millionen Euro zu rechnen. In den Verwaltungen werde die Antragsbearbeitung zwar effizienter, was zu jährlichen Einsparungen von 17,1 Millionen Euro führen könnte. Dem stehe jedoch ein jährlicher Mehraufwand von 99,4 Millionen Euro gegenüber: "Damit werden die Einsparungen der Verwaltung durch die zu erwartenden Mehrkosten deutlich übertroffen."

Bürger brauchen Chipkarten-Leser

Vorteile für Bürger ergeben sich laut Gutachten, weil sie bei Beantragung von Arbeitslosen-, Eltern- oder Wohngeld keine Einkommensbescheinigungen von den Arbeitgebern beschaffen müssten. Auch sei bei richtigen Angaben eine schnellere Bearbeitung und zügigere Auszahlung der Leistungen möglich. Arbeitgeber würden zudem nicht erfahren, dass Sozialleistungen beantragt worden seien.

Es sei allerdings auch mit einem Mehraufwand für Bürger zu rechnen. So sei davon auszugehen, dass in der Anfangszeit die Mehrzahl der Bürger noch über keine entsprechende Chipkarte verfügen. Auch müsse der Arbeitnehmer über die technische Ausstattung verfügen - etwa für das Herunterladen von Daten auf die Speicherkarte.

(dpa/futurezone)