Staatsanwaltschaft ermittelt gegen DT-Chef
Verdacht auf Bestechungshandlungen
Die Staatsanwaltschaft Bonn hat laut Deutscher Telekom (DT) auch gegen Vorstandschef Rene Obermann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Insgesamt habe die Staatsanwaltschaft gegen acht Betroffene, darunter auch Nicht-DT-Beschäftigte, "auf Grundlage eines Rechtshilfeersuchens der US-Behörden ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit vermuteten Bestechungshandlungen in Mazedonien und Montenegro eingeleitet". Zu den Betroffenen gehöre auch Obermann, hieß es in einer Erklärung der DT vom Dienstagabend.
Bestechungsvorwürfe
Damit bestätigte das Unternehmen einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe). Obermann weist laut Mitteilung die gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe als falsch zurück. "Die Deutsche Telekom duldet Korruption in keinem Bereich des internationalen Konzerns." Ausdrücklich weist die DT darauf hin, dass gegen Obermann im Rahmen von seit vier Jahren laufenden US-Ermittlungen "in keinem Stadium" ein persönlicher Vorwurf erhoben worden sei.
Ein Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft sagte Dienstagabend auf dpa-Anfrage: "Es ist beileibe nicht klar, wer ist Beschuldigter und wer ist Zeuge." Es könne auch nicht ausgeschlossen werden, "dass dieser Vorgang zugeklappt wird". Bei der Prüfung von Unterlagen im Zusammenhang mit dem US-Rechtshilfeersuchen sei ein "Anfangsverdacht gegen verschiedene Personen" aufgekommen. "Wir schauen jetzt, ob sich dieser Anfangsverdacht ausräumen lässt."
Vorgänge aus dem Jahr 2005
Bei den Untersuchungen geht es um Vorgänge aus dem Jahr 2005 auf dem Balkan. Im Zentrum steht die ungarische Tochter Magyar Telekom, die wiederum an Telekomunternehmen in Mazedonien und Montenegro beteiligt ist.
Laut DT wird Obermann "unterstellt, dass er im Rahmen eines Treffens mit dem Vorsitzenden der Makedonski Telekom (MakTel) im Jahr 2005 die Zustimmung zu Dividendenzahlungen der MakTel davon abhängig gemacht habe, dass eine geplante Öffnung des mazedonischen Telekommunikationsmarktes für andere Wettbewerber unterbleibt". Dabei beziehe sich die Staatsanwaltschaft auf das US-Rechtshilfeersuchen, "welches uns bislang noch nicht bekannt ist".
Die Wohnung des Telekom-Chefs war nach Angaben aus Unternehmenskreisen bereits am 31. August durchsucht worden.
(dpa)