EU: Schlechte Noten für Onlineticketverkäufer

KONSUM
16.09.2010

Websites im Elektronikhandel nach Untersuchung verbessert

Websites für den Kauf von Tickets sind nach EU-Angaben meist mangelhaft. In Österreich waren acht von zehn geprüften Angeboten laut einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nicht gesetzeskonform. In Deutschland waren es 28 von 29 Websites.

Die beanstandeten Angebote wiesen Probleme wie irreführende Preise und fehlende Kontaktdaten auf, wie aus einem am Donnerstag in Brüssel vorgestellten EU-weiten Test hervorgeht. In Österreich und Deutschland waren damit relativ viele Ticketwebsites mangelhaft, EU-weit liegt der Schnitt bei 60 Prozent. Insgesamt kontrollierte die Kommission 414 Websites. Bei den beanstandeten Sites werde nun genauer geprüft, ob sie eindeutig gegen EU-Recht verstießen.

Handelswebsites im Elektronikbereich verbessert

Die meisten Unregelmäßigkeiten traten demnach bei Preisangaben und Kaufbedingungen auf. Fehlende, unvollständige oder irreführende Preisinformationen, zum Beispiel versteckte Steuern oder Gebühren, wurden bei 74 Prozent der Sites europaweit festgestellt, nahezu ebenso oft unfaire Vertragsklauseln. Dabei handelte es sich etwa um fehlende Garantien dafür, dass das Ticket rechtzeitig zugestellt oder dass bei Absage eines Konzerts entschädigt wird. Die nationalen Behörden würden nun von den Anbietern Änderungen verlangen, sonst drohten ihnen Strafen.

Dass dieses Vorgehen Erfolg habe, machte die Kommission mit den Ergebnissen einer weiteren Untersuchung deutlich. 2009 hatten die Behörden 369 Websites für den Verkauf von Unterhaltungselektronik wie Digitalkameras und DVD-Spielern überprüft und anschließend für über die Hälfte der Fälle Rügen ausgesprochen. Zudem wurden Bußgelder verhängt und Seiten geschlossen. Eine Nachuntersuchung habe jetzt ergeben, dass 84 Prozent der Seiten dem Verbraucherrecht entsprächen, erklärte die Kommission.

94 Prozent der Elektronikwebsites informieren nun auch klar und zutreffend über die Gesamtkosten eines Einkaufs. Bei der Untersuchung im Mai 2009 war das nur bei 75 Prozent der Sites der Fall. Bei der Anzeige der vorgeschriebenen Kontaktangaben zum Verkäufer stieg der Wert von 82 auf 95 Prozent.

(AFP/futurezone)