Rückschlag für Druckerhersteller
Bundesverfassungsgericht hebt Urteil zu Urheberrechtsgebühr auf
Im Streit über Urheberrechtsgebühren haben Druckerhersteller in Deutschland einen Rückschlag erlitten. Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hob in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) auf, nach dem die Hersteller solcher Geräte bis Ende 2007 kein Geld an die Verwertungsgesellschaft VG Wort zahlen müssen. Der BGH muss nun erneut prüfen, ob der VG Wort Geld im Sinne des Urheberrechts zusteht. Außerdem hätte der BGH die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorlegen müssen, rügten die Verfassungsrichter (Beschluss vom 30. August 2010, 1 BvR 1631/08).
Bundesgerichtshof verneinte Zahlungspflicht
Die VG Wort möchte Gebühren für jeden verkauften Drucker, weil damit geschützte Werke vervielfältigt werden können. Dagegen hatte sich ein Hersteller zur Wehr gesetzt, der vom Stuttgarter Oberlandesgericht zu einer Zahlung von 1,4 Millionen Euro nach dem Urheberrechtsgesetz verurteilt worden war. Der BGH hatte die Zahlungspflicht verneint. Dagegen hatte die VG Wort Verfassungsbeschwerde eingelegt.
In Österreich wird für Tintenstrahl- und Laserdrucker sowie Tintenstrahlmultifunktionsgeräte eine Reprografieabgabe eingehoben. Für Computer ist die Reprografieabgabe hierzulande laut einem Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) aus dem Jahr 2009 nicht zulässig. Österreichische Verwertungsgesellschaften wollen jedoch ab 1. Oktober die "Leerkassettenvergütung" auf Festplatten ausdehnen. Mit der Urheberrechtsabgabe sollen Rechteinhaber für Privatkopien entschädigt werden.
(futurezone/dpa)