© Reuters/Susana Vera, Ein Mann nimmt sich zur Orientierung sein Smartphone zur Hilfe

EU: IPhone-Reparatur länderübergreifend

WETTBEWERB
25.09.2010

Der iPhone-Hersteller Apple ist mit der Ankündigung eines verbesserten Garantieservices für europäische iPhone-Besitzer und der Lockerung der Beschränkungen für Entwickler einem drohenden Brüsseler Wettbewerbsverfahren entgangen. Das teilte die EU-Kommission am Samstag mit.

Apple habe zugesagt, einen Garantie- und Kundenservice innerhalb der EU aufzubauen, heißt es in einer Aussendung am Samstag. Auf diese Weise reagiere der Konzern auf die Probleme, die europäische Kunden bisher hatten, wenn sie ein iPhone in einem anderen Mitgliedsstaat gekauft hatten und das Gerät repariert werden musste. Apple hatte seinen Reparaturservice nämlich nur auf das Land, in dem ein Kunde sein Gerät gekauft hat, beschränkt.

Apple würde zudem seit einer Änderung der Geschäftsbedingungen im Lizenzabkommen im April unabhängige App-Entwickler benachteiligen, heißt es in der Aussendung. Apples Bestimmung, nur noch die nativen Apple-Programmiertools zur Erstellung von Apps zu verwenden, würde Drittanbieter vom Wettbewerb ausschließen. Laut der EU-Aussendung wird Apple nun die Beschränkungen für die Entwicklung der Apps mit Hinblick auf die Konkurrenz lockern.

Hohes Bußgeld als Alternative

Die Kommission habe daraufhin Ermittlungen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens eingestellt, teilte die EU-Kommission mit. Für den Fall, dass die EU-Kartellwächter Apple einer Marktabschottung zum Schaden von Kunden und Verbrauchern für schuldig befunden hätte, hätten sie Apple zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent seines Jahresumsatzes verpflichten können.

Die EU-Kommission hatte bereits im Frühjahr erste Untersuchungen gestartet. EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia sagte: "Die Antwort von Apple auf unsere vorläufigen Untersuchungen zeigt, dass die Kommission über die Wettbewerbsregeln schnelle Ergebnisse zum Nutzen des Verbrauchers erzielt, ohne ein offizielles Verfahren einleiten zu müssen."

Schon mehrfach war Brüssel gegen den US-Konzern vorgegangen. 2008 war Apple mit seinen Preisen beim Herunterladen von Musik aus seinem iTunes-Onlineangebot ins Visier der Brüsseler EU-Behörde geraten. Auch in diesem Fall entging Apple einem EU-Verfahren, indem der Konzern gleiche Preise für alle Nutzer in der EU ankündigte.

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(dpa/futurezone)