Zweite Runde im Pirate-Bay-Prozess

URHEBERRECHT
28.09.2010

Der Prozess gegen die vier Gründer der BitTorrent-Plattform The Pirate Bay ist am Dienstag in die zweite Runde gegangen. Ein Gericht in Stockholm hatte sie im April 2009 zu Haft- und Geldstrafen verurteilt.

In dem Berufungsverfahren geht es darum, ob die Schweden mit ihrer Website Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen geleistet haben. Das Verfahren galt als richtungsweisend für den Umgang mit geistigem Eigentum im Internet. Ein Urteil wird bis zum 15. Oktober erwartet.

Strafminderung vs. Verschärfung

In erster Instanz waren die vier Schweden zu je einem Jahr Haft sowie Schadenersatz in Höhe von umgerechnet 2,7 Millionen Euro verurteilt worden. Die Angeklagten hoffen nun auf einen Freispruch oder zumindest eine Minderung der Strafen. Die Kläger - vor allem die Film- und Musikindustrie - fordern dagegen eine Verschärfung.

Pirate Bay bot nach Ansicht des Gerichts die technische Basis für den Austausch von raubkopierten Filmen, Musik und Software. Der Torrent-Tracker stellt die Dateien nicht selbst zur Verfügung, sondern verweist auf die Speicherorte im Netz. Nutzer können so urheberrechtlich geschützte Inhalte finden und herunterladen.

Die Website ist weiterhin online, wird allerdings nicht mehr von so vielen Menschen angesteuert. Pirate Bay hat nach eigenen Angaben 4,6 Millionen registrierte Nutzer. Die Betreiber hatten mehrfach versucht, ihr Unternehmen zu verkaufen, bisher jedoch vergeblich.

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(dpa)