© Fotolia/ProfphotoXL, Bild einer Festplatte

AK gegen Urheberrechtsabgabe auf Festplatten

TARIFE
29.09.2010

Die Arbeiterkammer (AK) Wien hat in einer Mitteilung vom Mittwoch die von der federführenden Verwertungsgesellschaft Austro Mechana zum 1. Oktober geplanten Einführung von Urheberrechtsabgaben auf Festplatten scharf kritisiert. Sie will prüfen, ob Konsumenten die Abgabe nach gerichtlicher Klärung des Sachverhalts wieder zurückverlangen können.

Die von sieben österreichischen Verwertungsgesellschaften zum 1. Oktober festgelegten Tarife betragen je nach Speicherkapazität, Art und Tarifvereinbarung zwischen zwölf und 36 Euro pro Festplatte. Geben die Händler diese Erhöhung an die Konsumenten weiter, verteuern sich Festplatten sowie Personal-Computer und andere Systeme, die Festplatten enthalten.

Die Austro Mechana möchte die bestehende "Leerkassettenvergütung" (auch Urheberrechtsabgabe genannt), auf alle Festplatten auf Grundlage des Arguments ausweiten, dass sich auf den Festplatten in Privathaushalten zahlreiche Kopien urheberrechtlich geschützter Mediendateien befänden. Durch die bisher fehlende Abgabe auf Festplatten entgingen den Verwertungsgesellschaften und ihren Mitgliedern hohe Summen.

AK: Abgabe zurücknehmen

Mit der Urheberrechtsabgabe werden Künstler für den Ausfall von Einnahmen durch legale Privatkopien ihrer Dateien entschädigt. Auf spezialisierte Geräte wie MP3-Player gibt es bereits eine entsprechende Abgabe, eine Ausweitung der Abgabe auf alle Festplatten wurde zuletzt im August 2005 vom OGH gekippt.

Die AK verlangt von den Verwertungsgesellschaften, dass diese die Abgabe zurücknehmen sollen. Eine solche "überfallsartige Verteuerung einzelner Produktgruppen" sei für die Konsumenten unzumutbar, so die AK. Sie gefährde außerdem die Wettbewerbsposition des österreichischen Handels und damit auch Arbeitsplätze.

Die AK prüfe, ob die Konsumenten im Fall eines Gerichtsurteils gegen die Abgabe diese beim Händler wieder zurückverlangen könnten. Die Wirtschaftskammer kündigte bereits an, gegen die Einführung der Abgabe vor Gericht ziehen zu wollen. Ulrich Fuchs, Obmann des Bundesgremiums des Handels mit Maschinen und Computersystemen, bezifferte zuletzt gegenüber ORF.at die Belastungen für die Branche mit bis zu 30 Millionen Euro.

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