Front gegen YouTube bröckelt
Die Onlinevideoplattform YouTube hat sich mit der französischen Verwertungsgesellschaft SACEM in einem Rechtsstreit über Urheberrechtsverletzungen geeinigt und bringt die europäische Front der Verwertungsgesellschaften gegen die Google-Tochter weiter ins Wanken.
Finanzielle Details über die Einigung mit der französischen Verwertungsgesellschaft ließ Google am Donnerstag offen. Die Vereinbarung in Frankreich soll aber ähnlich wie in Italien aussehen, wo Google mit der Musikindustrie die Werbeeinnahmen teilt. Mit der Einigung in Paris bröckelt der europäische Widerstand der Verwertungsgesellschaften gegen YouTube weiter, die bisher vor allem von der deutschen GEMA zusammengehalten wurde. Vor einer Woche hatte außerdem das spanische Bundesgericht in Madrid eine Klage des spanischen TV-Senders Telecinco gegen YouTube abgelehnt.
Der für YouTube zuständige Google-Manager Patrick Walker sagte, er könne sich nicht erklären, wieso in Deutschland nicht möglich sein soll, was in Italien, Frankreich oder den Niederlanden funktioniere. Er hoffe, dass die dortigen Vereinbarungen Modellcharakter für Deutschland haben können.
"Offen für Verhandlungen"
"Wir sind offen für Verhandlungen", sagte Walker mit Blick auf den Urheberrechtstreit mit der GEMA. Google sei sehr bemüht, eine Lösung für Deutschland zu finden. "Wir müssen uns in der Mitte treffen können."
YouTube hatte schon vor Jahren Musik- und TV-Branche auf die Barrikaden gebracht. Seit dem Start der Plattform stellten Millionen von YouTube-Nutzern urheberrechtlich geschützte Musik, Videos sowie Ausschnitte aus Filmen und Fernsehsendungen online - ohne dass die Rechteinhaber um Erlaubnis gefragt oder finanziell entschädigt wurden. Die Musik- und Medienkonzerne ließen die Inhalte reihenweise entfernen und verklagten YouTube. Am heftigsten holte nach der YouTube-Übernahme durch Google der MTV-Eigentümer Viacom mit einer Milliardenforderung aus.
Inzwischen hat sich das Blatt aber gewendet. Google installierte ein System, das Inhalte eindeutig identifiziert. Damit können Rechteinhaber Umsätze erzielen, wenn Nutzer deren Videos oder Musik auf YouTube online stellen oder für eigene Onlinefilme mitbenutzen. Google teilt dabei die Werbeeinnahmen.
"Bezahlung pro Abruf kommt nicht in Frage"
Eine Bezahlung pro Abruf eines Videos komme nicht infrage, betonte Walker, der für YouTube-Partnerschaften in Europa zuständig ist. Für die unter sinkenden CD-Verkäufen und der Verbreitung illegaler Kopien leidende Musikindustrie sind die Werbeeinnahmen inzwischen sehr willkommen.
Im deutschen Markt kommt Google allerdings nicht weiter. Die GEMA, die nach eigenen Angaben mehr als 60.000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger sowie mehr als eine Million Rechteinhaber aus aller Welt vertritt, konnte sich bisher nicht mit YouTube einigen. Nach Darstellung von Google waren die finanziellen Forderungen der GEMA so hoch, dass YouTube mit jedem abgerufenen Video Geld verloren hätte.
Nachdem die Verhandlungen in Deutschland gescheitert waren, versuchte die GEMA, Google in einem Schnellverfahren vor dem Landgericht Hamburg zur Löschung von 75 ausgewählten Musikstücken auf YouTube zu zwingen. Die Richter erkannten jedoch die Eilbedürftigkeit der Forderung nicht an. Laut einem Gerichtssprecher gaben sie aber zu erkennen, dass ein Unterlassungsanspruch infrage komme. Es liege nahe, dass YouTube bisher nicht genug unternommen habe, um die Urheberrechte zu schützen.
(dpa)