26.06.2003

TELEFON

Bildquelle: PD

Auskunftskosten müssen angesagt werden

Anbieter von Telefon-Auskunftsdiensten müssen Kunden laut einem OGH-Urteil unmittelbar am Beginn des Gespräches ungefragt über die Kosten dieser Dienstleistung aufklären:

VKI hatte geklagt

Der Verein für Konsumenteninformation [VKI] war im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen insgesamt vier österreichische Telefon-Auskunftsdienste mit einer Verbandsklage vorgegangen.

Keiner der Anbieter hatte am Beginn über die zu erwartenden Kosten dieser Dienstleistung informiert.

Das Gericht entschied weiters, dass diese Informationspflicht den Betreiber auch dann trifft, wenn sich der Auskunftsdienst eines anderen Netzbetreibers bedient:

"Nur durch eine präzise Preisauskunft unmittelbar vor Erteilung der Telefonauskunft können Konsumenten Preisvergleiche anstellen und dann entscheiden, ob sie das Telefonat weiterführen wollen oder nicht", betonte Haubner.