Tele.ring prüft Verfassungsklage
Der Mobilfunkbetreiber tele.ring prüft derzeit eine Verfassungsklage gegen die Republik Österreich, weil im neuen Telekomgesetz, das voraussichtlich im August in Kraft tritt, so genannte virtuellen Netzbetreiber [MVNO] zugelassen sind, die Handydienste ohne eigene Mobilfunklizenz und entsprechende Lizenzauflagen anbieten können:
"Das ist unfair, denn die bisherigen Betreiber haben einen schweren Rucksack mit strengen Auflagen zu tragen", betonte tele.ring-Geschäftsführer Hubertus Hofkirchner gestern, Montag, Abend vor Journalisten.
Neues Telekom-Gesetz beschlossenDreiklassen-Gesellschaft
Durch die Streichung des Paragraphen 20, der bisher einen Lizenzbedarf für Mobilfunkanbieter vorsah, würden drei Klassen von Betreibern geschaffen, meint Hofkirchner:
Zum einen die MVNO, die jetzt loslegen könnten, zum zweiten die durch ihren frühen Start bevorzugten alten Betreiber und zum dritten die jungen Betreiber, zu denen tele.ring zähle und die durch das neue Telekomgesetz "besonders geschädigt" würden.
Im österreichischen Mobilfunkmarkt ortet Hofkirchner derzeit ein "konsistentes Bild", die nächste große Veränderung werde es erst mit der Einführung der mobilen Rufnummernportabilität geben, die eine Mitnahme der Handynummer inklusive Vorwahl bei einem Betreiberwechsel erlaubt. Hofkirchner erwartet die entsprechende Verordnung des Infrastrukturministeriums dazu im August, mit der Einführung der Rufnummernportabilität rechnet er erst "im ersten bzw. zweiten Quartal 2004". tele.ring hofft dabei vor allem auf zusätzliches Geschäft mit Geschäftskunden, die stark an ihre Telefonnummer gebunden sind und daher bisher kaum den Betreiber wechselten.
