P2P-Nutzung nur mit elterlicher Erlaubnis
Ein neuer Gesetzesentwurf verlangt von Tauschbörsen-Betreibern die Einholung der elterlichen Erlaubnis, bevor Peer-to-peer-Systeme von Minderjährigen installiert werden dürfen.
Nach dem "Protecting Children from Peer-to-Peer Pornography Act" soll die Federal Trade Commission [FTC] Kinder und Jugendliche davor schützen, in Tauschbörsen über pornografischen Inhalten zu stolpern.
Laut den Einbringern des Entwurfs sollen 40 Prozent aller Daten, die über P2P-Netze getauscht werden, zur Pornografie zählen.
Der Gesetzesentwurf zeigt wie genau Tauschbörsen-Systeme derzeit, neben der urheberrechtlichen Problematik, von allen Seiten unter die Lupe genommen werden.
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Technisch könnte der Entwurf durch Nutzung so genannter "Beacons" umgesetzt werden.
So soll nicht nur die Zustimmung der Eltern eingeholt werden müssen, bevor Minderjährige die Software nutzen dürfen, sondern die Eltern könnten mittels der Beacons auch festlegen, ob überhaupt Tauschbörsen-Software installiert werden darf.
Doch derartige Beacons müssten erst entwickelt werden, wie genau sie arbeiten würden, ist bisher noch nicht festgelegt.
