AK kritisiert mangelnden Konsumentenschutz im Netz
Der Ministerrat hat eine Novelle zum KosumentenschutzGesetz [KSchG] beschlossen. Mit dieser Novelle wird die EU-FernabsatzRichtlinie umgesetzt.
FernabsatzRichtlinie der EU
Diese EU-Richtlinie betrifft Verträge, die zwischen Lieferanten und Verbrauchern ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit beider Vertragsteile abgeschlossen werden. Eines der Kernstücke der Richtlinie ist Art. 6, demzufolge Verbraucher ein Widerrufsrecht innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Leistung haben, ohne Angabe von Gründen und ohne mit Vertragsstrafen rechnen zu müssen.
Mit der Umsetzung der EU-FernabsatzRichtlinie im KSchG soll der Schutz der Verbraucher beim InternetShoppen sichergestellt werden. Durch die KSchG-Novelle werden den Anbietern gegenüber den Konsumenten Informationspflichten auferlegt [Name und Anschrift des Unternehmens, Preis der Ware, Lieferkosten, etc], gleichzeitig wird den Verbrauchern das Recht eingeräumt innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten.
AK kritisiert
Den Konsumentenschützern der Arbeiterkammer [AK] ist das nicht genug. Sie kritisieren: "Die Ausnahmen in der Novelle zum KonsumentenschutzGesetz sind zu weitgehend. FreizeitDienstleistungen und Immobiliengeschäfte dürfen nicht von der Geltung der FernabsatzRegelung ausgenommen werden." Das Rücktrittsrecht der Konsumenten und die verstärkte Informationspflicht für Lieferanten müssten auch bei diesen Geschäftsabschlüssen gelten.
KSchG-Novelle nachbessern
"Die Ausnahme von FreizeitDienstleistungen und Immobiliengeschäften aus der Fernabsatz-Regelung muss gestrichen werden", heisst es in der Stellungnahme der Arbeiterkammer. "Beim Immobiliengeschäft im Fernabsatz ist der Konsument wegen des hohen ökonomischen Mitteleinsatzes besonders gefährdet. Derzeit spielen zwar solche Geschäfte in Österreich noch keine wesentliche Rolle, aber Erfahrungen aus Deutschland zeigen, daß es für Käufe von Ferienhäuser und -wohnungen im Wege des Fernabsatzes deutliche Probleme gibt."
Unter den Freizeit-Dienstleistern ist es hauptsächlich die Reisebranche, die ihre Angebote zunehmend im Wege des Fernabsatzes vertreibt. "Die Gefahr übereilter Geschäftsabschlüsse ist groß. Der Konsument bleibt - wenn die Schutzvorschriften der EU-Richtlinie nicht greifen - auf der Strecke", warnen die Konsumentenschützer.