19.02.2004

VOR GERICHT

RIAA-Klagen als "Schutzgelderpressung"

Nachdem die US-Musikindustrie erst am Mittwoch weitere 531 Nutzer von Musiktauschbörsen wegen Copyright-Verstößen verklagt hat, ist jetzt eine spektakuläre Gegenklage bekannt geworden:

Michele Scimeca, eine von der Recording Industry Association of America [RIAA] bereits früher Verklagte, wirft der Lobbyorganisation Mafia-Methoden vor und hat Gegenklage auf der Grundlage eines Anti-Mob-Gesetzes erhoben. Demnach kommt das Vorgehen der RIAA einer Art Schutzgelderpressung gleich.

Die Gegenklage ist allerdings nur die spektakulärste einer ganzen Reihe ähnlicher Verfahren, die insgesamt deutlich machen, dass die juristische Schlacht um den Online-Musiktausch auch in den USA noch längst nicht entschieden ist.

Schutzgeld-Vorwurf

Scimecas Anwälte argumentieren jetzt, dass die RIAA Hunderte von Prozessen androht, aber gleichzeitig ihre Bereitschaft signalisiert, die Verfahren gegen die Zahlung von etwa 3.000 USD gütlich beizulegen.

Da viele Beklagte schlicht Angst vor der Auseinandersetzung mit einer mächtigen Lobbygruppe hätten und oft auch nicht die Ressourcen, sich in einem Prozess adäquat zu verteidigen, soll dieses Vorgehen einer Schutzgelderpressung gleichkommen:

Hätten sich alle rund 1.500 bereits von der RIAA verklagten Personen auf die Zahlungen eingelassen, hätte die Organisation nur durch Prozessandrohungen bereits 4,5 Millionen USD erhalten.

Unterrichtsmaterial

Eine weitere Gegenklage hat der Vater einer Teenagerin gegen die RIAA eingereicht, dessen Tochter durch den Getränkehersteller Pepsi bereits zu internationaler Berühmtheit gelangte:

Der Getränkekonzern nutzte die Superbowl, um seine jüngste Werbekampagne zu starten, bei der 100 Mio. Songs von Apples Download-Plattform iTunes in Form von Gutscheinen auf den Getränkeflaschen verschenkt werden.

Zur Musik "I Fought The Law" von Greenday zeigte der Spot 16 Teenager, die von der US-Musikindustrie wegen des Downloads von Musik aus Tauschbörsen verklagt wurden.

Raymond Maalouf, der Vater einer dieser Teenager, argumentiert jetzt in San Francisco in einer Gegenklage, dass Downloads via KaZaA in der Schule seiner Tochter als ganz normale Methode zur Materialbeschaffung im Musikunterricht galten.