KaZaA legt erneut Berufung ein
Die Tauschbörse KaZaA wehrt sich weiter gegen die Verwendung der Beweise aus der Mitte Februar durchgeführten Hausdurchsuchung.
Nachdem das zuständige Gericht Anfang März einen Einspruch des Betreibers Sharman Networks abgelehnt hat, will der KaZaA-Betreiber erneut Berufung gegen das Urteil einlegen.
"Mit dieser Berufung nehmen wir Stellung für das, woran wir glauben: Das Recht auf P2P-Technologie als rechtmäßiges Modell für digitale Distribution", so KaZaA-CEO Niki Hemming.
Erst letzte Woche hatte KaZaA versucht, einen Antrag auf Aufschiebung des australischen Prozesses durchzusetzen, bis es einen Urteilsspruch in einem ähnlichen Fall in den USA gibt. Richter Murray Wilcox hat jedoch abgelehnt.
In diesem kalifornischen Fall haben Unterhaltungs-Firmen gegen eine Entscheidung Berufung eingelegt, in der zwei Unternehmen von jeglicher Verantwortung für User, die mit ihrer Software Files tauschen, freigesprochen wurden. Nun berät ein dreiköpfiges Richter-Gremium darüber.
Heimniederlage für KaZaA
