14.03.2004

DEUTSCHLAND

Ex-Börsenstar muss "Offenbarungseid" leisten

Das Flensburger Amtsgericht hat nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" gegen den ehemaligen MobilCom-Chef Gerhard Schmid die "Abnahme der eidesstattlichen Versicherung" angeordnet.

Am 23. März müsse Schmid die früher als Offenbarungseid bezeichnete Erklärung persönlich vor Gericht abgeben, hieß es.

Schmid soll dem Bericht zufolge wegen seines Insolvenzverfahrens eine genaue Vermögensübersicht aufstellen.

Ermittlungen

Beobachter vermuteten dem Magazin zufolge, dass die "unzureichenden Auskünfte" Gesellschaftsanteile ehemaliger MobilCom- Töchter betreffen, die Schmid vor seiner Insolvenz an ausländische Trusts übertragen haben soll.

Diesem Verdacht geht auch die Kieler Staatsanwaltschaft nach. Zusätzlich zu der Anklage wegen Untreue hatte sie im Februar Anklage wegen Vereitelung einer Zwangsvollstreckung gegen Schmid eingereicht.

Der ehemalige MobilCom- Chef bestreitet beide Vorwürfe. Offen sei, wann das zuständige Gericht über die Zulassung der Anklagen entscheidet, hieß es.