Telekom [AT] muss "Letzte Meile" öffnen
Die Telekom-Control-Kommission hat festgestellt, daß die Telekom Austria grundsätzlich allen alternativen Telekom-Unternehmen den Zugang zur Teilnehmeranschlußleitung - also den direkten Zugang zum Kunden - anbieten muss.
Dieser Anspruch besteht nicht nur für den Bereich der Sprachtelefonie. Die Telekom Austria muss die sogenannte "letzte Meile" zum Kunden auch dann vermieten, wenn dort breitbandige Dienste über hochbitratige Leitungen, wie zum Beispiel ein besonders schneller Internet-Zugang oder Video on demand, dem Endkunden angeboten werden sollen.
Entscheidung gilt bis 30. September 2000
Nachdem die bilateralen Verhandlungen zwischen der Telekom Austria und dem Verband Alternativer Telekom Anbieter im Winter erfolglos abgebrochen worden war, hatte die Telekom Austria am 11. März 1999 einen Antrag zur Streitschlichtung bei der Telekom-Control eingebracht. Die UTA, Connect Austria und Telekabel waren als Verfahrensparteien beteiligt. Der Bescheid der Telekom-Control-Kommission gilt bis 30. September 2000.
Enttäuschte Telekom wollte mehr
Die Telekom Austria (TA) akzeptiert die Entscheidung der
österreichischen Regulierungsbehörde Telekom-Control-Kommission zur
Entbündelung, zeigt sich aber etwas enttäuscht über die "zu niedrig
ausgefallene Miete". Dies sagte TA-Sprecherin Birgit Drapela heute,
Montag nachmittag. Grundsätzlich jedoch werde die Entscheidung
begrüßt, da sie einen weiteren Schritt in Richtung Wettbewerb
darstelle und für klarere Verhältnisse sorge.
170 ATS pro Monat und Kunde
Die Kosten, die ein alternativer Telekom-Anbieter für diese "Letzte Meile" begleichen muß, liegen bei öS 170 [exkl. Ust] pro Monat und Kunde für die übliche Doppel Kupferleitungen unabhängig von der eingesetzten Übertragungsleistung. Zusätzlich ist eine einmalige "Übernahmezahlung" von öS 750 [exkl. Ust] pro Kunde zu bezahlen.
"Diese Preise gelten nicht für den Endkunden. Sie sind eine Art 'Abschlagszahlung', die ein alternativer Netzbetreiber an die Telekom Austria für die Arbeiten im Zuge der Überlassung eines Kunden bzw. seines Anschlusses leisten muß", erläutert Univ. Prof. Dr. Heinrich Otruba, Geschäftsführer der Telekom-Control GmbH und Sprecher der Telekom-Control-Kommission.
"Freie Wahl für den Telefonkunden"
Dass unmittelbar nach der Entscheidung in Sachen Entbündelung die Tarife im Festnetz stark sinken werden, wird von Experten der Telekom-Control eher bezweifelt. Hauptstoßrichtung dieses Bescheides ist es, den Kunden die generelle Möglichkeit des Wechsels von der Telekom Austria zu einem der neuen Telekom- Unternehmen zu bieten.
"Mit der heutigen Entscheidung ist die Wahlfreiheit des österreichischen Telefonkunden endgültig Realität", sagt Otruba. "Ab sofort besteht die theoretische und praktische Möglichkeit, den Telefonanschluß von einem der Betreiber im österreichischen Markt je nach seinen Bedingungen zu beziehen". Die österreichischen Telefonkunden behalten dennoch bei einem Wechseln des Betreibers ihre Telefonnummer.
Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber
Laut dem Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber [VAT] liefert die Entscheidung der Telekom-Control-Kommission eine Basis für die positive Entwicklung innovativer Dienste alternativer Betreiber. Aus der Stellungnahme: "Positiv wird die ermöglichte hochbitratige Nutzung der Teilnehmer-Anschlußleitungen gesehen, da damit die Vorteile schneller digitaler Übertragungsverfahren den Kunden alternativer Netzbetreiber für deren anspruchsvolle und innovative Anwendungen zugänglich gemacht werden." ... "Die Höhe der Mietpreise von ATS 170,-- pro Monat [ohne Ust] wird vom VAT als gerade noch akzeptabel eingeschätzt." ... "Wesentlich wird jedoch sein, wie sich die von der Telekom-Control-Kommission angeordneten Verträge zwischen alternativen Netzbetreibern und der Telekom Austria in der Praxis bewähren. Sanktionsmöglichkeiten gegen den Monopolisten bei Nichteinhaltung der zahlreichen Vertragsbestimmungen sind nicht vorgesehen."