Justizausschuss fordert Verbot von Massenmails
Der Justizausschuss des österreichischen Parlaments hat nach Konsens aller fünf ParlamentsParteien eine Abänderung des Telekommunikationsgesetzes beantragt.
Der Paragraph 101 des Telekommunikationsgesetzes soll um Passagen aus einem Antrag der grünen Abgeordneten Terezija Stoisits ergänzt werden. Diese besagen, dass das Zusenden elektronischer Post als Massensendung oder zu Werbezwecken der vorherigen Zustimmung des Adressaten bedürfe.
In den meisten Fällen wird dies einem Verbot für sogenanntes Spamming gleichkommen.
Ebenfalls geändert werden soll der Paragraph 104, der in Zukunft Geldstrafen um die ATS 50.000 für Zusenden unverlangter MassenMails vorsiehen wird.
Antrag der Grünen auf SpamVerbot
"Die Verwendung der elektronischen Post (Email) zu
Massenaussendungen oder Werbezwecken soll nur mit vorheriger
Zustimmung der Empfänger zulässig sein", fordert die
Justizsprecherin der Grünen, Terezija Stoisits. Sie greift damit
eine Intiative der Organisationen Eurocauce, media-nexus,
quintessenz, public netbase sowie des Vereins der Internet User,
VIBE auf. Diese Organisationen waren letzte Woche mit einem offenen
Brief an die Mitglieder des Ausschusses an die Öffentlichkeit
getreten, in dem sie ein ausdrückliches Verbot von unverlangten
Werbemails fordern [siehe unten].
Forderung österreichischer UserGroups nach Aufnahme eines SpamVerbots in das ebenfalls gestern im Justizausschuss behandelte Fernabsatzgesetz
Offener Brief an die Mitglieder des JustizausschussesAuch der Europäische Dachverband aller AntiSpam-Initiativen hat den Offen Brief unterzeichnet
European Coalition Against Unsolicited Commercial EmailDas sagt die ISPA
"Die ISPA unterstützt die Aktion der Usergroups, weil wir jede Art von Kampf gegen unerwünschte kommerzielle Massenaussendungen unterstützen" sagt Karl Hitschmann von der Internet Service Providers Association Österreich.
Wenngleich die ISPA das Fernabsatzgesetz nicht für den tauglichsten Platz ansehe, gesetzlich gegen den Versand sogenannter UCE [unsolicited commercial e-mail] einzuschreiten , so Hitschmann weiter, müsse jetzt etwas geschehen.
Es gehe nicht an , dass die auch als "Spammer" bekannten MassenAussender von E-mails nahezu kostenfrei agieren könnten, während die Rechnung sowohl von den Providern als auch von Endverbrauchern bezahlt werde.
Fernabsatzgesetz
Mit dem Fernabsatzgesetz, das das Konsumentenschutzgesetz, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und das Produkthaftungsgesetz novellieren wird, werden Vertragsabschlüsse im im Internet geregelt.
Das österreichische Fernabsatzgesetz wird die EU-Fernabsatzrichtlinie umsetzen. Geregelt werden ausschliesslich Vertragsabschlüsse über Waren und Dienstleistungen im Fernabsatz [das heisst über Fernkommunikationswege, wie das Internet] zwischen Konsumenten und Lieferanten.
Österreichisches Fernabsatzgesetz und Stellungnahme der WirtschaftskammerDas Signaturgesetz wird die rechtliche Gültigkeit und die technischen Voraussetzungen für elektronische Unterschriften regeln, die zur Unterzeichnung von Verträgen und zur Abwicklung von Behördenwegen im Internet herangezogen werden sollen.
Das Gesetzesvorhaben dient der Umsetzung der derzeit noch nicht endgültig beschlossenen EU-Richtlinie über gemeinsame Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen.
EU-RichtlinienentwurfDetails über Signatur- und Fernabsatzgesetz
Zur vorangegangenen FuturezoneBerichterstattung über das Signaturgesetz und das Fernabsatzgesetz führen die im Anhang gelinkten Beiträge