Flugdaten-Deal kommt vor den EuGH
Das Europäische Parlament wird den Europäischen Gerichtshof [EuGH] anrufen, um eine Annullierung des Flugdatenabkommen der EU mit den USA zu erreichen.
Dies teilte der scheidende Präsident des Europäischen Parlaments, Pat Cox, heute in Dublin mit. Auch gegen den Entscheid der Europäischen Kommission, wonach die übermittelten Flugpassagierdaten [PNR] in der ausgehandelten Regelung ausreichend geschützt würden, wird Einspruch eingelegt.
Cox hat damit auf einen Entscheid des Rechtsausschuss des Europaparlaments von Mitte des Monats reagiert, der mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit bereits eine Klage vor dem EuGH gefordert hatte.
"Diese Entscheidung spiegelt die Besorgnis einer großen Mehrheit des Europäischen Parlaments und deren Bedürfnis wider, die Grundrechte und -freiheiten der Bürger zu verteidigen", so Cox.
Das Parlament kann das Abkommen nicht direkt stoppen. Kritik des Gerichtshofs an der Vereinbarung würde aber den Druck auf die Kommission erhöhen, einzelne Punkte nachzuverhandeln.
EuGH soll Flugdaten-Deal annullierenWeitergabe von 34 Datensätzen
Die EU-Kommission billigte Mitte Mai in Brüssel die Weitergabe von Passagierdaten bei Transatlantikflügen an die US-Behörden.
"Die Kommission ist davon überzeugt, dass diese Vereinbarung die Situation der Passagiere verbessern wird", sagte ein Sprecher der Kommission in Brüssel.
Anders als von den EU-Parlamentariern gefordert, hielt die Kommission eine Nachverhandlung mit den USA nicht für möglich.
Zudem erachtet die Kommission die Zusagen der USA für den Schutz der Daten als "angemessen". Somit könne deren Weitergabe von den Datenschutzbehörden der 25 EU-Staaten nicht angefochten werde, so die Erklärung der Kommission.
Die 34 geforderten Daten reichen von Angaben wie Namen, Geburtsort- und -datum, Adresse, privaten und beruflichen Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen, der Kreditkartennummer, Auskünften zur Reiseversicherung und etwaigen Bonus-Meilen von Vielfliegern bis zu den Daten der Hin- und Rückreise, der Nummer des Sitzplatzes im Flugzeug sowie der Anzahl der Gepäckstücke.
Kommission billigt Flugdaten-WeitergabeZahlreiche Fluglinien haben geliefert
Zuletzt wurde bekannt, dass die US-Regierung auch im eigenen Land mit der Forderung nach Daten von Flugpassagieren womöglich gegen geltendes Recht verstoßen hat.
Zudem hat sie von weitaus mehr Fluglinien Datensätze für den Test von CAPSS II verlangt, als bisher bekannt war.
America West, Frontier Airlines, Delta Airlines, Continental Airlines und die Reservierungssysteme Sabre und Galileo International gaben Daten wie Name, Adresse und Kreditkartennummer an die Behörde oder für sie arbeitende Firmen in den Jahren 2002 und 2003 weiter.
JetBlue, American Airlines und Northwest Airlines haben ebenfalls bereits eingeräumt, Daten über ihre Flugpassagiere an die US-Regierung weiter gegeben zu haben.
Laut Privacy Act muss die Regierung die Bürger davon informieren, wenn sie Daten über sie sammeln will. Auch müssen die Bürger die Möglichkeit und die notwendigen Informationen dazu haben, die gesammelten Informationen einzusehen.
Der Flugdaten-Hunger der US-Regierung