Etappensieg für "Manhunt 2" in Europa
In Großbritannien wurde der Berufung gegen ein Verkaufsverbot des kontroversiellen Spiels "Manhunt 2" nun stattgegeben.
Nachdem die britische Rating-Behörde für Videospiele, BBFC [British Board of Film Classification], "Manhunt 2" das Rating und damit die Verkaufsfreigabe verweigert hatte, gab das Video Appeals Committee [VAC] der Berufung von Hersteller Rockstar gegen diese Entscheidung nun mit vier gegen drei Stimmen recht.
Das Verbot von "Manhunt 2" in Großbritannien war eines der ersten in Europa und führte zu einer Welle von ähnlichen Reaktionen in anderen Ländern, woraufhin Rockstar das Spiel vom europäischen Markt gänzlich zurückzog und, rechtzeitig zu Halloween, nur in den USA auf den Markt brachte.
BBFC prüft weitere Optionen
Mit der aktuellen Entscheidung stehen derzeit die Chancen nicht schlecht, dass das Spiel auch hierzulande doch noch offiziell auf den Markt kommen könnte.
Die BBFC will laut eigenen Aussagen nun weitere Optionen prüfen. Diese reichen von einer Freigabe ab 18 Jahren hin zu einem Gang zum Obersten Gerichtshof. Eine endgültige Enscheidung werde allerdings erst fallen, wenn die BBFC das Urteil in Händen halte, erklärte die Behörde.
Der Inhalt des Videospiels sei "gewalttätig und sadistisch und hetzt zur Gewalt und zum Mord auf", sagte der italienische Telekommunikationsminister Paolo Gentiloni zum Verbot in Italien.
Zum Schutz der Öffentlichkeit
Die BBFC habe "Manhunt 2" wegen des Fokus auf Tötungen zweimal zurückgewiesen, so die Behörde in einer Aussendung. Man sei sich der Auswirkungen eines solchen Verbots durchaus bewusst, doch müssten die Öffentlichkeit und insbesondere Kinder gegen die Interessen des Anbieters und potenzieller Käufer des Spiels geschützt werden.
Solche Entscheidungen seien sehr komplex und vielschichtig und würden erst nach intensiver Auseinandersetzung mit den Inhalten getroffen. Die BBFC habe dazu "Manhunt 2" vor der Entscheidung über 30 Stunden lang getestet.
Rockstar selbst zeigte sich über die Entscheidung naturgemäß erfreut. Das VAC-Urteil zeige, dass sich "Manhunt 2" innerhalb der Grenzen anderer Unterhaltungsformen, die erst ab 18 Jahren zugänglich sind, bewege.
(futurezone | gamesindustry.biz)
