Segway soll in Europa durchstarten
Mit viel Trubel im Jahr 2002 auf den Markt gebracht, blieben die Verkaufszahlen des Segway Human Transporters [HT] in den USA seither hinter den Erwartungen zurück.
Zwar taucht der 5.000 Dollar teure High-Tech-Roller regelmäßig in den Medien auf, doch auf den Straßen sucht man ihn vergeblich. Dem will der Hersteller nun mit einer Europa- und Asien-Offensive entgegentreten.
"Wir glauben der Markt in Europa und Asien ist viel offener für diese Neuerung, als der US-Markt," so Klee Kleber vom Segway-Marketing. Nun sollen verstärkt Vertriebsvereinbarung mit Händlern geschlossen werden.
Im ersten Jahr konnten nur 6.000 HTs abgesetzt werden. Diese Zahl dürfte sich im letzten Jahr noch weiter verringert haben.
Amazon "startet" Segway-VerkaufPasst zum städtischen Lebensstil
75 Prozent der europäischen Bevölkerung leben laut der Europäischen Konferenz der Transportminister in städtischen Gebieten und 80 Prozent der Autofahrten sind weniger als fünf Kilometer lang, so Segway-Vizepräsident Claude Le Blond.
Der Segway HT, der mit einer Batterieladung eine Strecke zwischen 13 und 19 Kilometer schafft, sei eine ausgezeichnete Alternative für kurze Autofahrten.
Er habe ein Energieeffizienzäquivalent von 450 Meilen pro Gallone [ca. 0,6 Liter/100 km]. Die Energiekosten, um das emissionsfreie Gerät aufzuladen, würden sich auf 10 US-Cents [ca. 0,08 Euro] pro Tag belaufen.
"Die niedrigen Betriebskosten des Segway sind in Europa besonders attraktiv, da dort die Benzinkosten etwa doppelt so hoch sind wie in den USA", fügte Le Blond hinzu.
Fahren am Gehsteig
Ein Grund für die Kaufzurückhaltung ist die Tatsache, dass das
Fahren mit dem Segway auf dem Gehsteig in vielen US-Städten nicht
gestattet ist. In Europa hofft man auf mehr Aufgeschlossenheit. In
Italien und Frankreich dürfen Segways bereits legal auf dem Gehsteig
benutzt werden.
Software-Fehler bringt Segway zu FallÖAMTC für Gleichstellung mit Fahrrad
Doch wo darf in Österreich mit dem Segway-Roller gefahren werden?
"Kraftfahrzeug ist er jedenfalls keines, am ehesten ist Segway rechtlich als Fahrrad einzustufen", erklärte ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Da die Räder des Segway nicht hintereinander, sondern nebeneinander liegen, könne das Gefährt als mehrspuriges Fahrrad bezeichnet werden und müsse entsprechend mit Licht und Hupe ausgestattet sein.
Zudem muss jedes Fahrrad über zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsvorrichtungen verfügen. "Bei Segway eine Interpretationsfrage", so Hoffer. Beide Segway-Räder werden von eigenständig wirkenden Motoren beschleunigt und gebremst.
Dass die beiden Bremsvorrichtungen auch unabhängig voneinander bedient werden können, verlangt die Fahrradverordnung nicht.
ÖAMTC testet den Segway
