Koalition für verschärften Lauschangriff

deutschland
06.03.2008

Die deutsche Regierungskoalition will den Großen Lauschangriff an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verdeckten Online-Durchsuchung anpassen. Richter sollen nun im Nachhinein entscheiden, ob Passagen aus abgehörten Gesprächen die Privatsphäre verletzen.

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zu Online-Durchsuchungen dringen die Innenexperten der Großen Koalition auf eine Neuregelung auch beim Großen Lauschangriff. Die Karlsruher Vorgaben für Online-Durchsuchungen sollten analog auch auf das Abhören von Wohnungen angewandt werden, sagte der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy [SPD], der "Neuen Osnabrücker Zeitung" ["NOZ"] vom Donnerstag. "Ein sogenanntes Richterband käme den Bedürfnissen der Praxis entgegen, ohne Abstriche beim Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung zu machen."

Erst protokollieren, dann prüfen

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach [CDU] sagte dem Blatt, Gespräche Verdächtiger müssten künftig in jedem Fall aufgezeichnet werden dürfen. Ein Richter solle dann im Nachhinein entscheiden, welche Passagen zum unantastbaren Kernbereich der Privatsphäre gehörten und damit unverwertbar seien. Ein solches Verfahren habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Online-Durchsuchung nunmehr ausdrücklich gebilligt.

Zum weiteren Vorgehen der Koalition sagte Bosbach: "Wir müssen jetzt dringend Online-Durchsuchung, Lauschangriff und die anderen präventiven Befugnisse für das Bundeskriminalamt regeln, danach reden wir über die Strafprozessordnung."

Lauschangriff verschärfen

Auch die Gewerkschaft der Polizei [GdP] dringt auf eine Neuregelung. "Leider ist der Lauschangriff für die Polizei gegenwärtig ein stumpfes Schwert, weil höchste Hürden zum Schutz der Privatsphäre ihn so gut wie unmöglich machen", sagte GdP-Chef Konrad Freiberg der "NOZ". Im Urteil zu den Online-Durchsuchungen hätten die Richter nun einen tauglicheren Weg für Ermittler aufgezeigt. "Dieses Modell muss zügig auf das Abhören von Wohnungen übertragen werden."

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar entschieden, dass Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen ausgeforscht werden dürfen - allerdings nur dann, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Das Bundesinnenministerium erarbeitet nun auf Grundlage des Urteils eine Regelung zur Online-Durchsuchung im Rahmen des BKA-Gesetzes.

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(AFP)