24.03.2005

INTERRUPTUS

"Cursus Continuus" muss vom Netz

Weil er wiederholt Übersetzungen aus einem Schulbuch des Verlags Oldenbourg ins Netz stellte, wurde ein Jugendlicher am Mittwoch vor dem Landgericht München I auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt.

Ein Strafprozess wegen Verletzung des Urheberrechts steht dem Schüler noch bevor.

Der Jugendliche hatte im Internet Übersetzungen urheberrechtlich geschützter Texte und Übungen des Lehrbuchs "Cursus Continuus" angeboten.

Der Verlag machte ihn über den Provider ausfindig und forderte zur Unterlassung auf. Danach habe der 15-Jährige die Domains gewechselt und die Übersetzungen dort weiterhin angeboten. Der Bursch habe mit seinen 15 Jahren das von ihm begangene Unrecht nicht erkannt, trug sein Anwalt vor.

Internet annulliert Marktwert

Das Landgericht München I hat bereits mehrmals rechtskräftig entschieden, dass geschützte Lehrbuchtexte nicht ins Internet gestellt werden dürfen.

"Es bedarf keiner vertieften Ausführung, dass der Marktwert eines Übungsbuches möglicherweise bis auf null sinkt, wenn die Schüler die Lösungen ohne größere Schwierigkeiten im Internet abrufen können", heißt es in einem Urteil vom Jänner 2003.

Die Entscheidung im Falle des 15-Jährigen soll am 1. Juni verkündet werden.