25.03.2005

ABGEWIESEN

Erfolg für TIWAG-Kritiker vor Gericht

Eine erste Entscheidung im Rechtsstreit rund um die Website des Ötztaler Tiwag-Kritikers Markus Wilhelm ist nun am Landesgericht Innsbruck gefallen.

Wilhelm zufolge sei die von der Tiroler Wasserkraft AG [TIWAG] eingebrachte Unterlassungsklage abgewiesen worden. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte dies.

Die landeseigene TIWAG hat angekündigt, dagegen Rekurs zu erheben. Das Hauptverfahren auf Unterlassung gegen Wilhelm gehe weiter, kündigte der Vorstandsvorsitzende, Bruno Wallnöfer, am Freitag an.

Er sei enttäuscht, dass dem Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung gegen Markus Wilhelm am Landesgericht Innsbruck in erster Instanz keine Folge gegeben worden sei, erklärte Wallnöfer. Das Hauptverfahren auf Unterlassung gegen Wilhelm sei von der Erlangung oder Nichterlangung der Einstweiligen Verfügung "völlig unberührt".

In einer Aussendung zitierte Wilhelm die Begründung des zuständigen Richters. Demnach sei eine konkrete Gefährdung durch Schädigungsabsichten nicht ersichtlich. Eine grobe konkrete Verletzung rechtlich geschützter Interessen liege nicht vor.

Dem Beklagten könne auch nicht der Verstoß gegen die guten Sitten vorgeworfen werden, hieß es in der Aussendung weiter.

Kritik an Landesversorger

Zu dem Rechtsstreit mit dem Landesenergieversorger war es gekommen, nachdem Wilhelm auf seiner Website geheime Details über die Cross-Border-Leasing-Geschäfte der landeseigenen TIWAG mit US-Investoren veröffentlicht hatte.

Auf Druck der Tiroler Wasserkraft wurde seine alte Website www.dietiwag.at vom Netz genommen. Daraufhin änderte Wilhelm seine Internet-Adresse und ist seither unter www.dietiwag.org online.